Pres­se­mit­tei­lung

2025 / 0204 - 24.10.2025

Kreiskitaelternbeirat für den Landkreis neu gewählt

Landkreis gratuliert zur Wahl am 13. Oktober 2025

Eine Personengruppe steht im Foyer des Kreistagssaales
Wahl zum Kreiskitaelternbeirat 2025

Am 13. Oktober wurde der Kreiskitaelternbeirat für den Landkreis Dahme-Spreewald neu gewählt. 21 Personen aus zwölf Kommunen sowie eine Person aus der Kindertagespflege haben im Kreistagssaal in Lübben (Spreewald) eine neue Kreiskitaelternvertretung gewählt.

Der aktuelle Kreiskitaelternbeirat besteht aus jeweils einer Vertretung für die Gemeinden Bestensee, Eichwalde, Heidesee, Schulzendorf und Zeuthen, jeweils einer Vertretung für die Ämter Lieberose/Oberspreewald, Schenkenländchen und Unterspreewald sowie jeweils einer Vertretung für die Städte Wildau, Luckau, Mittenwalde und Königs Wusterhausen. Zudem gibt es eine Vertretung für den Bereich Kindertagespflege.

Somit besteht der Kreiskitaelternbeirat für die neue Wahlperiode aus 13 Personen. Zur Vorsitzenden wählten die Vertreterinnen und Vertreter Anna-Maria Christ-Thilo aus dem Amt Unterspreewald. Der Landkreis gratuliert zur Wahl und freut sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Andrea Krause, Leiterin des Jugendamtes: „Ich freue mich darauf, mit dem neu gewählten Gremium die gute Elternarbeit im Kitabereich für den Landkreis fortzuführen. Ich gratuliere allen gewählten Vertreterinnen und Vertretern sehr herzlich zu ihrem neuen Amt und freue mich auf die Zusammenarbeit.“

Soweit Hinweise und Fragen an den Kreiskitaelternbeirat bestehen, ist dieser unter der E-Mail-Adresse vorstandkkeblds@gmail.com zu erreichen.

Hintergrund

Ein Ziel im Rahmen der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes im Land Brandenburg ist die Stärkung der Elternbeteiligung auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Der § 6a Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg legt fest, dass für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Kreiskitaelternbeirat zu bilden ist. Der Kreiskitaelternbeirat ist in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen in seinem Zuständigkeitsgebiet anzuhören. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und den damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Fachkräftesicherung, die Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplanes.