Pres­se­mit­tei­lung

2019 / 0270 - 18.11.2019

Kreiskitaelternbeirat als neues Gremium in Dahme-Spreewald

Landkreis gratuliert zur Wahl am 12. November 2019

Nur eine Woche nach Beschlussfassung über die Bildung eines Kreiskitaelternbeirates im Kreistag erfolgte bereits am 12.11.2019 im Oberstufenzentrum Königs Wusterhausen die Wahl des neuen Gremiums für den Landkreis Dahme-Spreewald. Im Vorfeld hatte das Jugendamt alle Kindertagesstätten des Landkreises gebeten, aus ihrer Einrichtung eine Vertretung für die Wahl des Kreiskitaelternbeirates zu entsenden. Insgesamt 28 von 31 gemeldeten Vertretungen aus Kindertagesstätten erklärten sich bereit, an der Wahlvertreterversammlung teilzunehmen, die von Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung vorbereitet wurde.

Aus der Mitte der TeilnehmerInnen wurde Frau Christin Hofmann aus der Stadt Lübben als Vorsitzende des Kreiskitaelternbeirates gewählt. Frau Ines Kühnel aus der Stadt Königs Wusterhausen wird den Kreiskitaelternbeirat künftig im Landeskitaelternbeirat vertreten. Frau Jeannette Unrath aus der Stadt Luckau wurde als Vertreterin für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dahme-Spreewald gewählt.

Jugenddezernent Carsten Saß: „Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der Wahl eine solide Grundlage für eine gute Elternarbeit im Kitabereich für den Landkreis gelegt haben. Ich gratuliere allen gewählten Frauen sehr herzlich zu ihrem neuen Amt und freue mich auf die Zusammenarbeit.“

Soweit Hinweise und Fragen an den Kreiskitaelternbeirat bestehen, ist dieser zurzeit unter der E-Mail-Adresse jugendamt@dahme-spreewald.de zu erreichen.

Hintergrund
Ein Ziel im Rahmen der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes im Land Brandenburg ist die Stärkung der Elternbeteiligung auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Der neuformulierte § 6a Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg legt fest, dass für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Kreiskitaelternbeirat zu bilden ist. Der Kreiskitaelternbeirat ist in allen wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen in seinem Zuständigkeitsgebiet anzuhören. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und den damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Fachkräftesicherung, die Aufstellung und Fortschreibung des Bedarfsplanes.