Kleinkreditprogramm des Landkreises Dahme-Spreewald wird bis zum 31.12.2011 verlängert
Mit dem Beschluss des Kreistages wird die Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens im Landkreis Dahme-Spreewald bis zum 31.12.2011 verlängert.
Antragsberechtigt sind Neugründer und bereits agierende Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind. Ausgeschlossen sind unter anderem Versicherungsvertreter, Rechtsanwälte, Ärzte und Arbeitsvermittler. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich sowohl Wohn- als auch Firmensitz im Landkreis Dahme-Spreewald befinden und die beantragte Summe als Betriebsmittel- oder Investivkredit eingesetzt wird.
Anträge können wie gehabt bei der WFG in Wildau oder bei der Kreisverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald in Lübben gestellt werden. Eingereicht werden müssen unter anderem Unternehmenskonzept, Investitions- und Finanzierungsplan.
Die Vorteile des Kredits sind das rasche unbürokratische Bewilligungsverfahren, die tilgungsfreie Anfangszeit von max. sechs Monaten, es fallen keine weiteren versteckten Kosten an und eine Besicherung ist nicht nötig. Der Zinssatz ist fest und beträgt 7,5 % p.a.
Weitere Informationen:
Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH, Tel. 03375/5238-30 (www.wfg-lds.de)
Landkreis Dahme-Spreewald, Tel. 03546/20-1307 (www.dahme-spreewald.de)