Pres­se­mit­tei­lung

2013 / 0181 - 14.06.2013

Gewerbliches Kahnfahren im Spreewald wieder erlaubt

Gewerbliches Kahnfahren im Spreewald wieder erlaubt
Das zuständige Landesamt für Bauen und Verkehr hat aufgrund der veränderten Bedingungen im Spreewald folgende
Schifffahrtsrechtliche Anordnung erlassen:

Zur Erhaltung notwendiger Versorgungsleistungen im Bereich Hochwasser- und Katastrophenschutz, Gesundheit, Lebensmittel- und Treibstoffversorgung, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd ist die schifffahrtsrechtliche Nutzung der gesperrten Fließe im Spreewald zulässig. Dabei dürfen keine Personen gegen Entgelt und/oder zu Freizeitzwecken befördert werden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Fahrtroute ist mit äußerster Sorgfalt zu wählen und die erschwerten Schifffahrtsverhältnisse sind zu beachten!

Weiterhin wird für festgelegte Routen für Personenkähne zur Ausübung der gewerbsmäßigen Schifffahrt die Sperrung aufgehoben.

Die Routen sind an folgenden Stellen ausgehängt:

• Spreehafen Burg, Am Hafen 1
• Schlossinsel Lübben, Ernst von Houwald Damm 15
• Großer Hafen Lübbenau, Dammstraße 77 a


Diese Anordnung gilt mit sofortiger Wirkung.