Geflügelpest – Erste Schutzmaßnahmen angeordnet
Das zweite Jahr in Folge ist die Geflügelpest bei Wildvögeln auch im Sommer nicht verebbt. Die für alle Geflügelarten gefährliche Tierseuche wurde daher als „enzootisch“ eingestuft.
Mit der kalten Jahreszeit, den Wildvogelzügen und der schwächeren UV-Strahlung verbinden sich eine längere Überlebenszeit für die Geflügelpestviren und damit auch eine größere Wahrscheinlichkeit von Geflügelpestausbrüchen. Diese Risiken und aufgrund von zahlreichen Seuchenausbrüchen im letzten Jahr nach Geflügelausstellungen und nach dem Verkauf von Geflügel im Reisegewerbe wurden nun erste Maßnahmen erforderlich, um die Hausgeflügelbestände zu schützen.
Tierseuchenallgemeinverfügung vom 29. September 2023
Die Veterinärbehörde hat in der Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 03/2023 Maßregeln für Veranstaltungen mit Geflügel und die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe angeordnet. Diese ist im Amtsblatt Nr. 23/2023 vom 29. September 2023 veröffentlicht.
Die Anordnungen betreffen besonders klinische und virologische Untersuchungsverpflichtungen. Aufstallungsverpflichtungen für Geflügel wurden zunächst noch nicht verfügt. Vorsorglich sind jedoch alle Geflügelhalter angehalten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu erhöhen. Hilfreich ist dabei ein kostenloser Check unter https://risikoampel.uni-vechta.de/, der eigens dafür entwickelt wurde und anonym von jedem Geflügelhalter genutzt werden kann.