Fachkräfte sichern
Im Land Brandenburg wächst in Folge des demographischen Wandels in den kommenden Jahren der Bedarf der Wirtschaft an gut ausgebildeten Fachkräften. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen hierbei vor erheblichen Herausforderungen. Die Förderung zielt darauf ab, die Beschäftigungsaufnahme von hochqualifizierten Nachwuchsfachkräften in KMU zu unterstützen, diese damit im Land zu halten und durch den Wissenstransfer betriebliche Innovationen und Wachstum zu begünstigen. Denn frisch ausgebildete Fachkräfte sichern die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Ermöglicht wird diese Förderung durch die Europäische Union. Sie unterstützt umfassend die Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Der Förderzeitraum begann am 01. Oktober 2012 und gilt bis zum 31. März 2015.
Was wird gefördert
Gefördert wird die Beschäftigung von maximal zwei neu in KMU einzustellenden Absolventinnen/Absolventen einer Hochschule bzw. einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirte und gleichgestellte Abschlüsse) als Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistent.
Wer kann einen Antrag stellen?
KMU im Land Brandenburg.
In welchem Umfang wird gefördert?
60 Prozent Arbeitgeber-Bruttogehaltes ohne Sonderzahlungen sind förderfähig. Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate. Dabei ist ein monatliches Vollzeit-Arbeitnehmerbruttoeinkommen in Höhe von mindestens 2.200 Euro vertraglich zu vereinbaren.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt online über das Portal der Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH: www.lasa-brandenburg.de. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Programm.
Ansprechpartner vor Ort ist das Regionalbüro für Fachkräftesicherung in 12529 Schönefeld, Mittelstraße 7:
Agata Warchalewska Telefon 030 63499399-41
Silke Bigalke Telefon 030 63499399-42