Pres­se­mit­tei­lung

2010 / 0168 - 04.08.2010

Entnahme von Wasser aus den Spreegewässern wieder möglich

Die Allgemeinverfügung zur befristeten Einschränkung des Anliegergebrauchs vom 15.07.2010 wurde durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald widerrufen. Die Ausübung des Anliegergebrauchs ist somit uneingeschränkt zulässig. Die erforderliche Mindestdurchflussmenge am Pegel der Wehrgruppe Leibsch ist wieder erreicht. Auf Grund der aktuellen wasserwirtschaftlichen Situation und der aktuellen Wetterprognosen ist eine weitere Unterschreitung der Mindestdurchflussmenge nicht zu erwarten und die Ausübung des Anliegergebrauchs daher wieder zulässig.