Pres­se­mit­tei­lung

2017 / 0028 - 19.01.2017

Ein Gesetz auf dem Weg zu mehr Lohngerechtigkeit in Deutschland

Endlich ist der vieldiskutierte Entwurf zum Lohngerechtigkeitsgesetz im Kabinett beschlossen worden – ein Meilenstein.

Die Gleichstellungsbeauftragte LDS Frau Elke Voigt, sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen-und Gleichstellungsbüros begrüßt das Gesetz ausdrücklich und sieht darin ein wichtiges Symbol der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland entschieden entgegenzuwirken.

Lohn- und Gehaltstransparenz ist eine wichtige Voraussetzung, um die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern endlich sichtbar zu machen. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass Frauen in der gleichen Position wie ihr männlicher Kollege (statistisch gesehen) 7 % weniger Gehalt bekommen.

Die gesetzliche Vorlage der Bundesregierung sieht vor, dass Frauen in Firmen ab 200 Mitarbeiter_innen Informationen darüber verlangen können, wieviel Männer in gleichwertiger Position verdienen. Sie können dabei nicht nur Auskunft über das Grundgehalt einer vergleichbaren Kollegen-Gruppe erhalten, sondern auch über zwei weitere Gehaltsbestandteile wie etwa Boni oder Dienstwagen.

Unternehmen ab 500 Mitarbeiter_innen sollen zudem verpflichtet werden, geregelte betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung zur Lohngleichheit einzuführen. Das neue Gesetz würde etwa 14 Millionen Beschäftigte betreffen.

Was spricht dagegen, zu wissen was mein Kollege oder Kollegin bei gleicher Arbeit verdient? Vorbei mit der Prämisse, über Geld spricht man nicht!

Elke Voigt und die Sprecherinnen der BAG

Foto Teaser: Fotolia/contrastwerkstatt