Ehrenamtler*innen zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen gesucht
Kinder und Jugendliche brauchen für eine gesunde Entwicklung besonderen Schutz, emotionale Sicherheit und bestmögliche Förderung. Wenn Kinder und Jugendliche nicht oder nicht vollständig unter elterlicher Sorge stehen, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familie des Landkreises Dahme-Spreewald sucht geeignete ehrenamtliche Personen, die sich für die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen möchten und die bereit sind, Verantwortung für Kinder oder Jugendliche zu übernehmen.
In einem Film stellt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familie einen jungen Mann aus dem Landkreis Dahme-Spreewald vor, der die ehrenamtliche Vormundschaft für seinen jüngeren Bruder übernommen hat und ihn somit wieder nach Hause ins Elternhaus holen konnte. Hier geht´s zum Film: https://youtu.be/s7EXGwSVybc
Was sind die Aufgaben eines Vormundes?
Ein Vormund muss seine Handlungen stets am Wohl des Mündels (Kinder und Jugendliche) orientieren. Ein Vormund übt sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge aus. Er ist der gesetzliche Vertreter des Mündels. Im Rahmen der Personensorge regelt der Vormund beispielsweise Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge, er gewährleistet Pflege und Erziehung und stellt die Schul- und Berufsausbildung sicher. Zu den Aufgaben bei der Vermögenssorge zählen unter anderem die Regelung von Erbansprüchen, die Verwaltung von Grundstücken sowie das Geltend machen von Schadensersatzansprüchen.
Eine Vormundschaft zu übernehmen bedeutet nicht, ein Kind oder einen Jugendlichen bei sich aufzunehmen.
Die Kinder und Jugendlichen, die unter Vormundschaft/Pflegschaft stehen, leben bei Pflegeeltern, in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen oder auch weiterhin im Elternhaus.
Für die Übernahme einer Vormundschaft bedarf es keiner pädagogischen oder juristischen Grundausbildung. Das Interesse an der Arbeit sowie die Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen werden jedoch vorausgesetzt.
Von einem ehrenamtlichen Vormund wird erwartet, dass er langfristig, kontinuierlich und verantwortungsvoll tätig ist, und er muss für eine tragfähige Beziehung sorgen, indem er zuverlässig und erreichbar ist, um dem Mündel Orientierung und Sicherheit zu bieten. Ein Vormund muss weiterhin belastbar, kritikfähig und offen für andere Lebensweisen sein sowie über weitere Kompetenzen wie Einfühlungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen verfügen.
Die Bereitschaft zur Kooperation mit den leiblichen Eltern, mit den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, den Pflegefamilien, den Familiengerichten, dem Jugendamt und den anderen Behörden und Institutionen ist ebenfalls notwendig.
Bewerbung für das Ehrenamt
Sie möchten regelmäßig Zeit mit einem Kind oder Jugendlichen verbringen und als zuverlässiger Ansprechpartner handeln? Dann bewerben Sie sich als ehrenamtlicher Vormund und nehmen Sie den Bewerbungsprozess auf sich.
Die Koordinierungsstelle Vormundschaft/Pflegschaft vom Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet eine persönliche Beratung in Form eines Kennenlerngespräches an und bereitet Sie auf Ihre Aufgaben als ehrenamtlicher Vormund vor. Die Mitarbeiter der Koordinierungsstelle organisieren Schulungen, bieten Informationen und fortlaufende Beratungen an und begleiten Sie während der gesamten Tätigkeit als Vormund.
Sollten Sie sich für das besondere Ehrenamt interessieren, richten Sie Ihre Fragen oder Bewerbungen an den Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Koordinierungsstelle Vormundschaft/Pflegschaft, Beethovenweg 14, 15907 Lübben, Telefon: 03546-20-1945, Telefax: 03546-201850, jugendamt@dahme-spreewald.de . Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Koordinierungsstelle Vormundschaft/Pflege: https://www.dahme-spreewald.info/de/verwaltung/verwaltungsstruktur/dezernat4/amt-fuer-kinder-jugend-und-familie/amtsvormundschaften/
