Pres­se­mit­tei­lung

2021 / 0301 - 23.12.2021

Dahme-Spreewald erlässt neue ASP-Tierseuchenallgemeinverfügung

Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft

Dahme-Spreewalds Veterinärbehörde hat noch vor Weihnachten eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest erlassen. Nachdem das Seuchengeschehen bereits ab dem Sommer landkreisseitig als kontrolliert bezeichnet wird, wurden nun Erleichterungen besonders für die Land- und Forstwirtschaft möglich. Die jagdlichen Maßnahmen wurden ebenso ausgeweitet, so dass nun im Kerngebiet und der Weißen Zone neben dem Fallenfang und der Einzeljagd auch wieder Bewegungs- und Erntejagden zugelassen werden konnten.

Keine Abstriche wurden für die Gebietskulissen der Restriktionsgebiete, Maßregeln für Schweinehalter, die Untersuchungspflichten für jedes erlegte Stück Schwarzwild im gesamten Landkreis oder die Meldeverpflichtungen bei Auffinden von Wildschweinkadavern gemacht. Auch die amtlichen Fallwildsuchen mit Personen, Kadaversuchhunden, Drohnen oder Hubschraubern sowie die nahezu täglichen Zaunkontrollen gehen unvermindert weiter, um die ASP weiterhin "im Blick" zu haben und schnellstmöglich bei neuen Erregereinträgen reagieren zu können.