Dahme-Spreewald aktualisiert die Allgemeinverfügung Quarantäne
Das Gesundheitsamt des Landkreises Dahme-Spreewald hat am 01.04.2022 eine Allgemeinverfügung Quarantäne [Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2] erlassen, die am 03.04.2022 in Kraft tritt. Sie gilt bis einschließlich 30.04.2022. Die bisherige Allgemeinverfügung Quarantäne vom 18.02.2022 läuft am 02.04.2022 aus.
Konkretisierung der Regeln für das Ende der Isolationszeit
Die neue Allgemeinverfügung enthält eine Konkretisierung der Regelungen für die Beendigung der Isolationszeit für Covid-19-Infizierte im stationären Bereich und in Alten- und Pflegeheimen. Für Patienteninnen und Patienten im stationären Bereich sowie für Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen endet die Isolationszeit, wenn
- mindestens 14 Tage seit der Durchführung des Corona-Tests verstrichen sind, sowie
- mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit bzw. nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik gemäß ärztlicher Beurteilung vorliegen und
- bei schwerem Covid-19-Verlauf (mit Sauerstoffbedürftigkeit) ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt (oder positiv mit einem CT-Wert >30) oder
- bei leichtem oder asymptomatischen Covid-19-Verlauf ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis vorliegt.
Werden Patientinnen und Patienten während der Isolationszeit aus der stationären Versorgung oder aus Alten-/Pflegeheimen entlassen, gelten im häuslichen Kontext die entsprechenden Empfehlungen zur Isolierung nach Ziffer 5a der Allgemeinverfügung.
Allgemeinverfügung ist der Bescheid
Zur Quarantäneanordnung hat der Landkreis Dahme-Spreewald diese Allgemeinverfügung mit grundsätzlichen Vorgaben erlassen, um die Umsetzung der Absonderung für den beschriebenen Personenkreis zu vereinfachen. Die Allgemeinverfügung ist für jeden, der die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, sofort und ohne weitere Mitteilung die verbindliche „Quarantäneanordnung“. Die Allgemeinverfügung ist der Bescheid. Die Allgemeinverfügung regelt den Beginn und das Ende der Isolationszeit für infizierte Personen, enge Kontaktpersonen und Verdachtspersonen.
Die neue Allgemeinverfügung Quarantäne [über die Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne) bei Erkrankung und Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-Cov-2] wurde am 01.04.2022 erlassen und ist im Amtsblatt 12/2022 veröffentlicht. Sie listet geltende Regeln einer häuslichen Isolation auf und hat als Anlage eine Checkliste für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen beigefügt.
Letzte Allgemeinverfügung Quarantäne:
Allgemeinverfügung vom 18.02.2022 bis einschließlich 2. April 2022:
https://www.dahme-spreewald.info/de/seite/83994.html