Pres­se­mit­tei­lung

2020 / 0243 - 19.10.2020

COVID-19: 7-Tage-Inzidenz-Wert in Dahme-Spreewald

Welche Maßnahmen sind zu beachten

In der Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-UmgV) sind Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus geregelt. Der Landkreis Dahme-Spreewald gibt Ihnen folgenden Überblick, was bei welcher Inzidenz-Zahl zu beachten ist:

1. 7-Tage-Inzidenz unter 35
Wie bisher sind u.a. folgende Regelungen zu beachten:

  • Allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln (§ 1 SARS-CoV-2-UmgV)
  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung z.B. beim Einkaufen (§ 2 SARS-CoV-2-UmgV)
  • Einschränkung von Versammlungen und Veranstaltungen (§ 4 Abs. 4 SARS-CoV-2-UmgV)
    • private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt

2. 7-Tage-Inzidenz über 35
Darüber hinaus gelten nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 der SARS-CoV-2-UmgV bei mehr als 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tagen folgende Regelungen:

  • neue Obergrenzen sowie Anzeigepflicht für private Feiern
    • private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden und in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden sind untersagt
    • VeranstalterInnen von privaten Feierlichkeiten müssen diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden per E-Mail an veranstaltungsmeldungen@dahme-spreewald.de melden
    • die Meldepflicht besteht ab sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Hausstandes
  • folgende Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (§2 Abs. 1a SARS-CoV-2-UmgV):
    • in Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten
    • in Büro- und Verwaltungsgebäuden die Beschäftigten sowie BesucherInnen, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann
    • NutzerInnen von Personenaufzügen

3. 7-Tage-Inzidenz über 50
Ab einer Inzidenz von über 50 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sind gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 SARS-CoV-2-UmgV private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 10 zeitgleich Anwesenden und in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden untersagt.
Außerdem haben die Landkreise im Benehmen mit dem für Gesundheit zuständigen Ministerium über die Vorgaben der Umgangsverordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist (§ 14 SARS-CoV-2-UmgV).

Veröffentlichung der 7-Tage-Inzidenz
Bei der 7-Tage-Inzidenz handelt es sich um einen dynamischen Wert, der sich täglich aufgrund der Anzahl der Neuinfektionen mehr oder weniger stark verändert. BürgerInnen werden dringend gebeten sich vorab über den jeweiligen Wert zu informieren. Der tagesaktuelle Wert für den Landkreis Dahme-Spreewald ist auf der Internetseite unter www.dahme-spreewald.info sowie auf der offiziellen Facebook-Seite unter www.facebook.com/LandkreisDahmeSpreewald veröffentlicht oder kann über das Bürgertelefon, das täglich von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 03375 26-2146 erreichbar ist, erfragt werden.
Unabhängig davon gilt ab sofort in allen Verwaltungsgebäuden des Landkreises Dahme-Spreewald die Maskenpflicht.