Pres­se­mit­tei­lung

2021 / 0236 - 04.11.2021

COVID-19: 7-Tage-Inzidenz liegt in Dahme-Spreewald seit 6 Tagen über 100

Bekanntgabe von erweiterten Testpflichten für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen ab 5. November

Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der COVID-19-Infektionen innerhalb der letzten 24 Stunden um 45 erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 115,4. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 8.166 Corona-Infektionen (kumuliert). Es sind bisher 259 im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehende Todesfälle zu beklagen. Derzeit sind im Landkreis 15 Personen mit einer COVID-19-Infektion in stationärer Behandlung und davon 4 Personen in intensivmedizinischer Behandlung.

Öffentliche Bekanntmachung über die Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 100

Laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen lag im Landkreis Dahme-Spreewald seit Samstag, 30. Oktober, der Inzidenzwert in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner eingetretenen Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus an fünf aufeinanderfolgenden Tagen ununterbrochen über 100.

Damit gelten im Landkreis Dahme-Spreewald gem. § 6 Abs. 3 und § 23 Abs. 5a der 3. SARS-CoV-2-UmgV ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe, also ab dem 05.11.2021, veränderte Corona-Maßnahmen entsprechend der genannten Umgangsverordnung.

Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gilt insbesondere für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens im Sinne des § 23 Abs. 1 der 3. SARS-CoV-2-UmgV, mit Ausnahme von Krankenhäusern, die Testpflicht an jedem Tag, an dem die oder Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist.

Die Bekanntgabe ist dieser Pressemitteilung beigefügt.

Das gilt im Landkreis Dahme-Spreewald ab Freitag, 5. November 2021

Ab morgen, Freitag 5. November, sind für Beschäftigte in Einrichtungen nach § 23 Absatz 1

  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie
  • Pflegeheimen, diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch,

die Testpflicht abweichend von § 23 Absatz 5 an jedem Tag, an dem die oder der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist. Ausgenommen davon sind Krankenhäuser.

Aktuelle Ereignisse im Landkreis Dahme-Spreewald

Die Meldungen von positiven Corona-Fällen nehmen in den Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises zu. Einzelne Kita- oder Hortgruppen sind in Quarantäne. Das Gesundheitsamt hat zur weiteren Eindämmung aktuell für eine Förderschule Quarantäne für zwei Tage (Donnerstag und Freitag) angeordnet. Zu vermelden ist weiterhin ein Corona-Ausbruch in einer Einrichtung des ambulanten Pflegedienstes.

 

Häufig gestellte Fragen

Bürgerinnen und Bürger können sich auf der Seite https://corona.brandenburg.de umfassend informieren. Hier finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Corona-Regeln im Land Brandenburg und die aktuelle Umgangsverordnung des Landes.