COVID-19: 7-Tage-Inzidenz in Dahme-Spreewald steigt auf 37,5
Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 17 erhöht. Das Gesundheitsamt gibt einen tagesaktuellen Überblick zur Ausbreitung der Atemwegserkrankung: Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Dahme-Spreewald bei 37,5. Derzeit sind insgesamt 78 Personen tatsächlich infiziert. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 481 Corona-Infektionen (kumuliert). Nach wie vor sind acht Todesfälle zu beklagen. 395 Corona-Patienten sind wieder genesen.
Die Überschreitung des Inzidenzwerts von 35 für den Dahme-Spreewald-Kreis war bereits an diesem Mittwoch bekanntgegeben worden, weshalb die damit verbundenen schärferen Regeln der neuen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung von da an für mindestens zehn Tage (bis zum 31. Oktober 2020) gelten − unabhängig davon, ob diese Inzidenzmarke in diesem Zeitraum erneut unter- oder überschritten wird. Zusätzliche Regelungen würden sich erst bei Überschreitung der kritischen Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen neu ergeben. Losgelöst vom Inzidenzwert bleibt zum Verringern des Ansteckungsrisikos entscheidend, im Alltag den Mindestabstand von 1,5 Metern zu halten, die Hygieneregeln zu beachten, eine Mund-Nasen-Bedeckung korrekt zu tragen und richtig zu Lüften.
Bei den jüngst gemeldeten Infektionsfällen im Landkreis handelt sich überwiegend um Einzelfallansteckungen in den verschiedenen Gemeinden Schönefeld (+2), Eichwalde (+1) Heideblick (+1), Heidesee (+1), Märkische Heide (+1), im Amt Schenkenländchen (+2) sowie der Stadt Lübben (+1), Wildau (+4) und Königs Wusterhausen (+4). Das Gesundheitsamt ermittelt nach COVID-19-Fällen aktuell zu möglichen Ausbruchsgeschehen in den Wildauer Kitas „Zwergenland“ und „Wirbelwind“ sowie der Gemeinschaftsunterkunft Massow. Alle dort bislang positiv getesteten Personen sind zusammen mit ihren engen Kontaktpersonen häuslich abgesondert worden. Weitergehende Maßnahmen, wie zusätzliche Quarantänen und längere Schließungen, werden zusammen mit der Stadt Wildau nach voraussichtlichem Vorliegen sämtlicher Laborergebnisse der in den Einrichtungen durchgeführten Corona-Tests am Montag abgeleitet.
Damit ergibt sich folgendes Gesamtbild der Infizierten (davon Genesene / Verstorbene) in den Dahme-Spreewald-Kommunen seit Februar 2020: Königs Wusterhausen 130 (108/6), Schönefeld 121 (98/0), Zeuthen 42 (39/0), Wildau 34 (25/0), Lübben 25 (23/0), Mittenwalde 21 (19/0), Gemeinde Schulzendorf 15 (13/0), Amt Unterspreewald 15 (13/0), Amt Schenkenländchen 14 (9/0), Amt Lieberose/Oberspreewald 13 (8/0), Gemeinde Heidesee 12 (10/0), Eichwalde 11 (9/0), Gemeinde Bestensee 10 (7/0), Gemeinde Märkische Heide 9 (7/1), Stadt Luckau 7 (6/1) und Gemeinde Heideblick 2 (1/0).
Meldung von privaten Feiern
Zu den derzeit geltenden Regelungen der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung zählt unter anderem, dass private Feiern nur mit maximal 15 Personen im privaten Wohnraum bzw. maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen durchgeführt werden können. Wichtig dabei ist, dass diese Veranstalter/innen diese privaten Feiern mit mehr als 6 zeitgleich anwesenden Gästen außerhalb des eigenen Haushaltes mindestens drei Werktage vorher dem Gesundheitsamt Dahme-Spreewald unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden formlos anzeigen. Die Gesundheitsbehörde und das Ordnungsamt des Landkreises weisen darauf hin, dass unter der dafür zu Verfügung gestellten E-Mailadresse veranstaltungsmeldungen@dahme-spreewald.de ausschließlich die privaten Feiern im persönlichen Wohnraum oder in angemieteten Räumen gemeldet werden − nicht jedoch öffentliche (Groß-)Veranstaltungen.
Private Feiern sind nicht genehmigungspflichtig. Zu den privaten Feierlichkeiten zählen zum Beispiel Taufen, Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Jubiläen, aber auch Beerdigungsfeiern. Also alle Feiern, die in einem privaten Umfeld im Familien- und Freundeskreis stattfinden. Der Begriff der privaten Feierlichkeiten ist weit auszulegen, da hier Situationen entstehen können, in denen Menschen Abstand und Hygiene nicht mehr so diszipliniert einhalten wie es erforderlich ist. Also: Eine Vereins-Sitzung ist keine private Feier; das anschließende gesellige Beisammensein nach getaner „Arbeit“ aber schon. Eine betriebliche Weihnachtsfeier ist in der Regel keine private Feier. Wenn sich aber nur ein kleiner Kreis von Kolleginnen und Kollegen außerhalb der Arbeitszeit trifft, dann ist das privat.
Bei Nachfragen zu Klassifizierung der eigenen Veranstaltung/Feier können Bürger die Corona-Hotline des Landkreises nutzen. Diese ist täglich von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 03375 26-2146 erreichbar.