Pres­se­mit­tei­lung

2023 / 0017 - 03.02.2023

Corona-Absonderungspflicht entfällt im Landkreis Dahme-Spreewald

Allgemeinverfügung wird zum 13. Februar 2023 aufgehoben

Der Landkreis Dahme-Spreewald folgt der Weisung des Brandenburger Gesundheitsministeriums und hebt zum 13. Februar 2023 die „Allgemeinverfügung Quarantäne“ des Landkreises Dahme-Spreewald auf.

Die Aufhe­bung ist im Amts­blatt für den Land­kreis Dahme-Spree­wald Nr. 3 – 2023 vom 03.02.2023 veröf­fent­licht

Aus der Begründung der Allgemeinen Weisung zur Aufhebung:

Das SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen ist in den letzten Monaten deutlich gesunken.

Dadurch ist eine Aufhebung sämtlicher Absonderungs-und Isolationsmaßnahmen und damit eine Aufhebung der jeweils in den Landkreisen und kreisfreien

Städten derzeit bis zum 31.03.2023 geltenden Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachts- sowie positiv auf das Coronavirus getestete Personen gerechtfertigt.

Mitteilung des MSGIV

www.msgiv.bran­den­burg.de

Aktuell gilt (bis zum 12. Februar 2023) im Landkreis Dahme-Spreewald noch die Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne): Positiv getestete Personen (durch einen zertifizierten Antigentest oder PCR-Bestätigungstest) müssen mindestens fünf Tage in Isolation.

Die Allgemeinverfügung ist für jede/n sofort und ohne weitere Mitteilung die verbindliche „Quarantäneanordnung“, sofern die darin genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Die Allgemeinverfügung ist der Bescheid.

Allge­mein­ver­fü­gung des Land­kreises Dahme-Spree­wald zur Abson­de­rung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coro­na­virus getes­teten Personen