Corona-Absonderungspflicht entfällt im Landkreis Dahme-Spreewald
Der Landkreis Dahme-Spreewald folgt der Weisung des Brandenburger Gesundheitsministeriums und hebt zum 13. Februar 2023 die „Allgemeinverfügung Quarantäne“ des Landkreises Dahme-Spreewald auf.
Aus der Begründung der Allgemeinen Weisung zur Aufhebung:
Das SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen ist in den letzten Monaten deutlich gesunken.
Dadurch ist eine Aufhebung sämtlicher Absonderungs-und Isolationsmaßnahmen und damit eine Aufhebung der jeweils in den Landkreisen und kreisfreien
Städten derzeit bis zum 31.03.2023 geltenden Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachts- sowie positiv auf das Coronavirus getestete Personen gerechtfertigt.
Mitteilung des MSGIV
Aktuell gilt (bis zum 12. Februar 2023) im Landkreis Dahme-Spreewald noch die Anordnung der Absonderung (Isolation und Quarantäne): Positiv getestete Personen (durch einen zertifizierten Antigentest oder PCR-Bestätigungstest) müssen mindestens fünf Tage in Isolation.
Die Allgemeinverfügung ist für jede/n sofort und ohne weitere Mitteilung die verbindliche „Quarantäneanordnung“, sofern die darin genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Die Allgemeinverfügung ist der Bescheid.