Bienenpest: Veterinäramt löst Sperrbezirk in Schönefeld auf
Tierseuchenverfügung zur Amerikanischen Faulbrut im Nordkreis aufgehoben
Vorsichtiges Aufatmen bei der Amerikanischen Faulbrut (AFB) im Norden des Dahme-Spreewald-Kreises: Das Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft hat mit sofortiger Wirkung die im Frühjahr verhängte Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Bienenpest im Raum Schönefeld wieder aufgehoben. Damit gilt auch der zur Bekämpfung der gefürchteten Tierseuche angeordnete Sperrbezirk als erloschen. Es handelt sich bei der Amerikanischen Faulbrut um eine bakterielle Brutkrankheit der Honigbienen, die aufgrund ihrer hohen Ansteckungsgefahr anzeigepflichtig und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu bekämpfen ist. Derzeit gilt im Kreisgebiet jedoch weiterhin der eingerichtete Sperrbezirk um Luckau-Heideblick.
Anfang April dieses Jahres war um den Standort des Ausbruchsbestandes in Schönefeld ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer eingerichtet worden, welcher Teile des Schwarzen Wegs, der Grünauer Straße und A113-Raststätte Waldeck West umfasste. Innerhalb dieses Sperrbezirks wurden mittlerweile alle befindlichen Völker durch amtliche Tierärzte beprobt. Die Aufhebung war nun möglich, da mehrfache Untersuchungen im jeweils zweimonatigen Abstand keine weiteren Faulbruterreger bestätigen. „Auch der betroffene Bienenstand wurde zweimal negativ nachbeprobt und klinische Symptome nicht erneut festgestellt“, informiert Dahme-Spreewalds Amtstierärztin Dr. Jana Guth.
Im Gegensatz zur Eindämmung des verhältnismäßig kleineren Ausbruchs der Bienenkrankheit im nördlichen Landkreis, dauert die Bekämpfung der Bienenpest bei Heideblick-Luckau weiter an. Zunächst war die AFB dort Ende Mai in Egsdorf und Zöllmersdorf nachgewiesen worden − anschließend musste der Sperrbezirk bereits zweimal ausgeweitet werden. Insgesamt liegen seither 26 Ortschaften im sogenannten Restriktionsgebiet. Im Zuge der amtlichen Beprobungen wurden in diesem Bereich mehrmals in weiteren Bienenständen der AFB-Erreger nachgewiesen, zuletzt Mitte August. Etwa 550 Völker wurden seither amtlich beprobt. Das Kreisveterinäramt geht von einer Aufrechterhaltung des rund 20 Kilometer großen Sperrbezirks mindestens bis zum Jahresende aus, durch den Winter ist eine Aufhebung jedoch eher erst im Frühjahr 2020 wahrscheinlich.
Hintergrund „Amerikanische Faulbrut“ (AFB):
Die AFB stellt keine Gefährdung für Verbraucher durch den Verzehr von Honig oder anderen Bienenprodukten dar. Bei der AFB handelt es sich um eine Erkrankung der Bienenvölker, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen wird. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten sie aber in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort, wodurch es letztlich zum Sterben des Bienenvolkes kommt. Bei der AFB handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ausgelöst wird die Krankheit durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae. In infizierten Völkern nehmen Larven die Sporen des Bakteriums mit dem Larvenfutter auf. Die Sporen keimen im Mitteldarm der Larven. Zunächst ernähren sich die Erreger vom Futter, welches die Larve aufnimmt, und vermehren sich dabei ausschließlich im Darm. Im weiteren Verlauf der Erkrankung durchbrechen die Bakterien die Darmwand und wandern in das übrige Gewebe der Larve ein. Dabei töten sie die Larve. Die Krankheit lässt die Brut nach und nach absterben, so dass die erforderliche Winterstärke des betroffenen Volkes nicht erreicht werden kann und das Volk stirbt. (Quelle: LIB – Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V.)
Kontakt:
Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft beim Landkreis Dahme-Spreewald / E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de | Tel.: 03546 20-1613 o. 03375 26-2121| Fax: 03546 20-1663
