Pres­se­mit­tei­lung

2004 / 0054 - 01.06.2004

Beschlüsse der Sitzung des Kreistages vom 11.05.2004

Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Kreistagssitzung

Ehrenamtliche Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg
Vorschlagslisten für das Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht

Im Jahr 2004 müssen die ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg und für die Verwaltungsgerichte des Landes nach Ablauf der vierjährigen Amtsperiode neu gewählt werden. Der Gerichtsbezirk des zuständigen Verwaltungsgerichtes Cottbus umfasst die kreisfreie Stadt Cottbus, die Landkreise Elbe-Elster, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie den Landkreis Dahme-Spreewald. Die ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit wirken bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Der Kreistag hat zur Wahl der ehrenamtlichen Richter jeweils mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit 20 Personen in die Vorschlagsliste für das Oberverwaltungsgericht und 25 Personen in die Vorschlagsliste für das Verwaltungsgericht Cottbus aufgenommen. Bei 2 Kandidaturen wurde jeweils die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht, so dass in diesen Fällen jeweils keine Aufnahme in die Vorschlagliste erfolgen konnte. Da die Zahl der Kandidaten für das Verwaltungsgericht Cottbus jedoch noch nicht ausreicht, appellierte die Vorsitzende des Kreistages an die Bürger des Landkreises, sich zur übernahme dieses Ehrenamtes bereit zu erklären. Bereitschaftserklärungen können dem Büro des Kreistages (Tel. 03546-201204,
e-mail: kreistag@dahme-spreewald.de) angezeigt werden.

Wahl der ehrenamtlichen Richter (Schöffen) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Wahl der Vertrauenspersonen
Neben den ehrenamtlichen Richtern für die Verwaltungsgerichtsbarkeit müssen auch die ehrenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Schöffen) nach Ablauf der vierjährigen Amtsperiode neu gewählt werden. Dazu tritt in der Zeit vom 15. August 2004 bis zum 15. Oktober 2004 ein Ausschuss zusammen, der die Schöffen aus entsprechenden Vorschlagslisten wählt. Dieser Schöffenwahlausschuss besteht aus dem Richter des zuständigen Amtsgerichtes, der zugleich den Vorsitz führt, einem Verwaltungsbeamten sowie zehn Vertrauenspersonen als Beisitzern (§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG). Der Kreistag wählte jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit für das Amtsgericht Königs Wusterhausen 10 Vertrauenspersonen, für das Amtsgericht Lübben 7 Vertrauenspersonen und für das Amtsgericht Guben 1 Vertrauensperson.

Dienstaufsichtsbeschwerde über den Landrat
Die Eheleute Kohler, wohnhaft in Schönefeld, OT Großziethen, erhoben gegen den Landrat Martin Wille wegen Unterstützung bzw. Duldung einer angeblichen Straftat des Bürgermeisters der Gemeinde Schönefeld eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Der Kreistag konnte kein persönliches Fehlverhalten des Landrates erkennen und hat die Dienstaufsichtsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen.

Klinikum Dahme-Spreewald GmbH, 2. BA Achenbach-Krankenhaus KWh
Dringliche Sicherung des Verwendungszwecks durch Eintragung einer Buchgrundschuld
Das Land Brandenburg hat der Spreewaldklinik Fördermittel für den 2. Bauabschnitt des Achenbach-Krankenhaus Königs Wusterhausen bewilligt. Das Land Brandenburg verlangt als besondere Nebenbestimmung, zur unbefristeten Sicherung des Verwendungszweckes sowie zur Sicherung des Anspruchs auf Rückzahlung im Grundbuch / Erbbaugrundbuch für das Land Brandenburg eine jederzeit fällige Buchgrundschuld zu bestellen. Da die übertragung der betriebsnotwendigen Grundstücke und Gebäude vom Landkreis Dahme-Spreewald an die Klinikum Dahme-Spreewald GmbH bisher noch nicht im Grundbuch vollzogen wurde und die Fördermittel erst gezahlt werden, wenn die Buchgrundschuld im Grundbuch eingetragen ist, hat der Kreistag die Bestellung einer Buchgrundschuld in Höhe der Förderung von 13.665.056 € nebst 15 v.H. Zinsen jährlich beschlossen. Mit der späteren Eintragung der Klinikum Dahme-Spreewald GmbH im Grundbuch soll dann auch die Buchgrundschuld übertragen werden.

Antrag der FDP-Fraktion zur änderung der Sitzverteilung in den Ausschüssen des
Kreistages
Die FDP-Fraktion beanstandete mit Hinweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes die Berücksichtigung der Zählgemeinschaft bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen. Der Landrat verwies in einer Stellungnahme auf die geltende Rechtslage in Brandenburg, wonach die Bildung von Zählgemeinschaften auch weiterhin zulässig ist. Der Kreistag lehnte darauf hin mehrheitlich den Antrag der FDP-Fraktion zur Wiederholung der Sitzverteilung in den Ausschüssen ab.

Antrag der SPD-Fraktion zur änderung der Ausschussbesetzung
Auf Vorschlags der SPD-Fraktion wurde durch den Kreistag folgende geänderte Ausschussbesetzung festgestellt:
- Herr Andreas Schluricke wird stimmberechtigtes Mitglied im Haushaltsausschuss (für Herrn Gerd Richter),
- Herr Ingmar Bethke wird sachkundiger Einwohner im Haushaltsausschuss (für Herrn Bernd Goebel),
- Herr Gerd Richter wird stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus (für Herrn Udo Effert),
- Herr Herbert Meißner wird stellvertretendes Ausschussmitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus (vormals Herr Gerd Richter)
- Herr Dr. Manfred Sternagel wird sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Tourismus (für Herrn Dietmar Schäfer),
- Herr Udo Effert wird stimmberechtigtes Ausschussmitglied im Jugendhilfeausschuss (für Herrn Andreas Schluricke),
- Frau Brita Theile wird sachkundige Einwohnerin im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur (für Herrn Guido Zöllner).

Antrag der PDS-Fraktion
Initiative des Kreistages zur Schaffung von Lehrstellen für das Ausbildungsjahr 2004/2005 im Landkreis Dahme-Spreewald
Auf Antrag der PDS-Fraktion hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in allen Betrieben, Einrichtungen und Verbänden auf die der Landkreis Einfluss hat, zu erfragen, wie viele Lehrstellen sie Schulabgängern anbieten. Hierzu erfolgt die Information des Kreistages im Juni 2004. Bei diesen Kontakten ist darauf hinzuwirken, dass die Zahl der Ausbildungsplätze die höchst mögliche ist.
2. Die Verwaltung prüft, inwieweit durch Kooperationsverträge mit anderen Partnern mindestens zwei weitere Ausbildungsplätze geschaffen werden können.
3. Der Kreistag und der Landrat wenden sich mit einem öffentlichen Appell an alle Betriebe und Einrichtungen des Landkreises Dahme-Spreewald, der genau diesem Anliegen entspricht.

Informationsvorlagen
Der Kreistag wurde informiert über
- die Nachberufung von elf Naturschutzbeiratsmitgliedern
- die Bereitstellung von Haushaltsmitteln der kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz

Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung

Erwerb von Grundstücken
Grundstück in 15907 Lübben / ST Groß Lubolz, Lübbener Straße 1
Förderschule für geistig behinderte Kinder und Jugendliche
Der Kreistag hat beschlossen, von der Stadt Lübben die zur Förderschule für geistig behinderte Kinder und Jugendliche Groß Lubolz gehörenden Grundstücke -einschließlich Schulgebäude und Turnhalle- zu erwerben. Die Flächen und Gebäude sollen ausschließlich zur unbefristet fortzuführenden, schulischen Nutzung übernommen werden.