Barrieren überwinden
Barrieren überwinden
Fördermöglichkeiten für alters- und behindertengerechte Wohnraumanpassung
Wer durch Erkrankung oder Behinderung in seiner Bewegung stark eingeschränkt ist und in seiner Wohnung immer mehr Barrieren überwinden muss, wird sich die Frage stellen, ob sich nicht mit bestimmten baulichen Veränderungen oder Hilfsmitteln das Leben in der eigenen Wohnung besser gestalten lässt.
Wie schaffe ich Barrierefreiheit, wer kann mir dabei helfen und wo könnte es finanzielle Unterstützung oder einen Zuschuss geben?
Fragen, die in der Behindertenberatung des Gesundheitsamtes beantwortet werden.
Sind aus gesundheitlichen Gründen Veränderungen im Bad oder in der Küche notwendig, sind Türschwellen ein Bewegungshindernis oder wird ein Hausnotrufsystem erforderlich, so können die Kosten zur Anschaffung oder für den Umbau unter bestimmten Voraussetzungen von verschiedenen Behörden übernommen werden.
So können für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen Zuschüsse von der Pflegekasse in Höhe bis zu 2557,-€ gewährt werden, um damit eine Pflege im häuslichen Bereich zu erleichtern und weiterhin zu ermöglichen.
Auch eine behindertengerechte Anpassung der Mietwohnung kann über die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) förderfähig sein.
Für Bewohner eines Eigenheimes bestehen ebenfalls Zuschussmöglichkeiten über die ILB.
Das können Maßnahmen wie die Verbreiterung von Türen, das Entfernen der Türschwellen, die Schaffung eines Rollstuhlstellplatzes sein, die unter bestimmten Bedingungen bis zu
8000 Euro förderfähig sein können. Auch die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Wohnung, der Bau einer Rampe oder die Anschaffung eines höhenüberwindenden Hilfs-mittels können mit bis zu 10 000 Euro unterstützt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht im Bedarfsfall die Möglichkeit, dass sich ebenfalls das Sozialamt oder einige Stiftungen an notwendigen Umbaukosten beteiligen.
Da die verschiedenen Leistungsträger sehr unterschiedliche Voraussetzungen für die Gewährung finanzieller Unterstützungen festlegen, ist in jedem Fall eine Beratung vor Beginn einer Umbaumaßnahme zu empfehlen.
Bei Beratungsstellen oder den einzelnen Kostenträgern sollte auch erfragt werden, welcher Personenkreis sowie welche Fördermöglichkeiten und Rahmenbedingungen zum barriere-freien Umbau für einen Zuschuss in Betracht kommen.
Informationen zum Thema und konkrete Ansprechpartner erfahren Interessierte in der Behindertenberatungsstelle des Gesundheitsamtes in Königs Wusterhausen, Schulweg 13, Zimmer 5. Eine telefonische Voranmeldung unter 03375/26-2132 wäre hilfreich.
Seit kurzem kann aber auch das spezielle Beratungsangebot zur Wohnraumanpassung vom DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e.V. in unserem Landkreis genutzt werden.
Die Beratungen werden wohnortnah in Lübben, Luckau, Zeuthen, Lieberose oder Königs Wusterhausen vereinbart oder direkt zu Hause durchgeführt.
Die Fachberaterin für barrierefreies Bauen und Sanieren des DRK-Kreisverbandes ist unter der Telefonnummer: 03371/625784 zu erreichen.
