Ausbildungsförderung für das neue Schuljahr beantragen
Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald weist auf eine rechtzeitige Antragstellung der Ausbildungsförderung für das neue Schuljahr 2017/2018 hin.
Auszubildende, die eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähige Ausbildung absolvieren oder beginnen, sollten ihre Förderanträge für das neue Schuljahr rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen.
Schülerinnen und Schüler, die im neuen Schuljahr die gymnasiale Oberstufe in den Jahrgangsstufen 11 oder 12 oder einen zweijährigen, vollzeitschulischen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule besuchen, können ihre Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) für das Schuljahr 2017/2018 ebenfalls ab sofort stellen.
Die Ausbildungsförderung wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Der Antrag muss daher spätestens in dem Monat, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, beim Amt eingehen.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald ist in der Regel zuständig für die Auszubildenden und Schüler, deren Eltern im Landkreis Dahme-Spreewald wohnen.
Die Antragsformulare sind beim Amt für Ausbildungsförderung bzw. im Internet unter www.bafoeg-brandenburg.de erhältlich.
Adresse:
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Bildung, Sport und Kultur
Amt für Ausbildungsförderung
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)
Kontakt:
Buchstabe A-G Tel.: 03546/ 20-1814
Buchstabe H-K Tel.: 03546/ 20-1802
Buchstabe L-R Tel.: 03546/ 20-1715
Buchstabe S-Z Tel.: 03546/ 20-1731
Sprechzeiten:
Dienstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung