Pres­se­mit­tei­lung

2023 / 0085 - 04.05.2023

Ausbildungsförderung für das neue Schuljahr beantragen

Anträge sind im Internet abrufbar

Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald weist auf eine rechtzeitige Antragstellung der Ausbildungsförderung für das neue Schuljahr 2023/2024 hin.

Auszubildende, die eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu fördernde Ausbildung absolvieren oder beginnen, sollten ihre Anträge für das neue Schuljahr rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung einreichen. Gleiches gilt für Teilnehmer, die eine nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zu fördernde Fortbildung anstreben.

Schülerinnen und Schüler, die im neuen Schuljahr die gymnasiale Oberstufe in den Jahrgangsstufen 11 oder 12 oder einen zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule besuchen, können ihre Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) für das Schuljahr 2023/2024 ebenfalls ab sofort stellen.

Die Ausbildungsförderung wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Der Antrag muss daher spätestens in dem Monat, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, beim Amt eingehen.

Das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald ist in der Regel zuständig für die Auszubildenden und Schüler, deren Eltern im Landkreis Dahme-Spreewald wohnen.

Die Antragsformulare sind beim Amt für Ausbildungsförderung bzw. im Internet unter www.bafoeg-bran­den­burg.de erhältlich.

Bei Fragen zur Antragsstellung steht Ihnen das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald gern zur Verfügung.

Kontakt:

Buchstabe     A-F              Tel.: 03546/ 20-1814

Buchstabe     G-K              Tel.: 03546/ 20-1802

Buchstabe     L-R              Tel.: 03546/ 20-1715

Buchstabe     S-Z               Tel.: 03546/ 20-1731

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