Pres­se­mit­tei­lung

2026 / 0182 - 25.09.2026

Aufhebung der ganztägigen Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern

Die Allgemeinverfügung zur ganztägigen Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern, veröffentlicht im Amtsblatt LDS vom 20.08.2026, Nr. 25, wurde durch den Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald widerrufen. Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist somit wieder uneingeschränkt zulässig.

Die Allgemeinverfügung wurde in der Tagespresse und im Amts­blatt (25 - 2026) des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlicht. Diese Untersagung erstreckte sich auf

  • die Gemeinde Märkische Heide,
  • das Amt Unterspreewald,
  • das Amt Lieberose/Oberspreewald,
  • die Stadt Lübben,
  • die Stadt Luckau,
  • die Gemeinde Heideblick.

Nun konnte das Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern aufgehoben werden. Dies ist im Amts­blatt Nr. 27 - 2026 vom 25.09.2026 veröffentlicht.