Aufhebung der ganztägigen Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern
Die Allgemeinverfügung zur ganztägigen Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern, veröffentlicht im Amtsblatt LDS vom 20.08.2026, Nr. 25, wurde durch den Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald widerrufen. Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist somit wieder uneingeschränkt zulässig.
Die Allgemeinverfügung wurde in der Tagespresse und im Amtsblatt (25 - 2026) des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlicht. Diese Untersagung erstreckte sich auf
- die Gemeinde Märkische Heide,
- das Amt Unterspreewald,
- das Amt Lieberose/Oberspreewald,
- die Stadt Lübben,
- die Stadt Luckau,
- die Gemeinde Heideblick.
Nun konnte das Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern aufgehoben werden. Dies ist im Amtsblatt Nr. 27 - 2026 vom 25.09.2026 veröffentlicht.
