Pres­se­mit­tei­lung

2014 / 0302 - 18.12.2014

Asbest – Die versteckte Gefahr

Hinweise des Umweltamtes:

Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Minerale. Da Asbest sehr hitzebeständig und weitgehend chemikalienbeständig ist, wurde er von 1950 bis 1990 in Deutschland (BRD und DDR) zur Herstellung vielfältiger Produkte (z. B. Asbestzementplatten, Fußbodenbeläge, bautechnische Erzeugnisse wie Bitumen-, Dach- und Dichtungsbahnen, Spachtelmasse) eingesetzt.

Seit 1993 ist der Einsatz von Asbest in Deutschland verboten, da die eingeatmeten Fasern Lungenkrebs verursachen können. Die Asbestfasern werden u. a. durch äußere Einflüsse, mechanische Einwirkungen oder Verwitterung des Bindemittels und der Asbestfaser freigesetzt und können somit mit der Luft eingeatmet werden. Asbest ist als besonders gefährlicher krebserzeugender Gefahrstoff eingestuft.

Es ist daher verboten, Asbestprodukte mit Oberflächen abtragenden Geräten zu behandeln (z. B.  Bohren, Fräsen, Abschleifen, Hoch- und Niederdruckreinigen) bzw. Asbestzementerzeugnisse zu bearbeiten (Bohren, Sägen, Brechen). Das Inverkehrbringen asbesthaltiger Erzeugnisse ist grundsätzlich verboten. Überdies ist eine Wiederverwendung von asbesthaltigen Produkten verboten sowie die Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung und der Gebrauch. Heutzutage werden z. B. immer noch unzulässigerweise Asbestzementplatten als Abdeckung oder Abgrenzung im Garten sowie zur Abdeckung von Brennholz wiederverwendet.

Verstöße gegen Verwendungsverbote können mit empfindlichen Strafen bis zur strafrechtlichen Verfolgung geahndet werden.

Ausgenommen vom Verwendungsverbot sind nicht verbotene Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Die sicherheitstechnischen Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest sind u. a. in den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erfasst. Asbesthaltige Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu beseitigen. Im Landkreis Dahme-Spreewald kann die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen beim Kommunalen Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ (KAEV) in Lübben, beim Südbrandenburgischem Abfallzweckverband (SBAZV) in Niederlehme oder bei einem Fachbetrieb, der über die entsprechende Genehmigung verfügt, erfolgen. Nähere Informationen erhalten Sie von den Mitarbeitern des KAEV oder SBAZV.  Die Fachbetriebe sind auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg abrufbar.