Pres­se­mit­tei­lung

2012 / 0240 - 12.10.2012

Arbeitslose werden zur Altenpflegehilfe ausgebildet

In Brandenburg besteht akuter Bedarf an qualifizierten Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern. Am 01. Oktober 2012 startete ein neues Förderprogramm, mit dem das Sozialministerium zusätzliche Kräfte für die Altenpflege gewinnen will: Bis zu 240 Arbeitslose können zu Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfern ausgebildet und anschließend mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Für das Programm stehen 3,82 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Brandenburg wird von derzeit rund 90.000 bis zum Jahr 2030 auf voraussichtlich mehr als 160.000 Menschen steigen. In Brandenburg arbeiten rund 26.000 Menschen in der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege. Jährlich beginnen etwa 450 Menschen eine Altenpflegeausbildung. Der künftige Personalbedarf wird jedoch etwa doppelt so hoch eingeschätzt.

Mit dem Programm sollen Arbeitslose die Chance auf eine sinnvolle und dauerhafte Anstellung in einem Bereich bekommen, in dem dringend zusätzliche Arbeitskräfte benötigt werden. Geeignet ist das Programm insbesondere für Langzeitarbeitslose, Menschen die älter als 50 Jahre sind oder über keinen Schul- oder Berufsabschluss verfügen sowie Alleinerziehende. Die Ausbildung dauert ein Jahr und wird an anerkannten Altenpflegeschulen durchgeführt. Anschließend sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Beschäftigung in ambulanten und stationären Altenpflegeeinrichtungen erhalten. Während der Ausbildung sowie im anschließenden ersten Jahr der Beschäftigung findet eine sozialpädagogische Begleitung statt.

Gefördert werden Maßnahmen der sozialpädagogischen Begleitung von benachteiligten Personen im Rahmen der Altenpflegehilfeausbildung und der sich daran anschließenden Beschäftigung sowie ein Lohnkostenzuschuss für die an die Altenpflegehilfeausbildung anschließende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die sozialpädagogische Begleitung wird während der Ausbildung an den staatlich anerkannten Altenpflegeschulen im Land Brandenburg durchgeführt. Der Lohnkostenzuschuss kann von den Pflegeeinrichtungen beantragt werden, bei denen die Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer angestellt werden.
Weitere Informationen gibt es bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH unter: www.lasa-brandenburg.de oder Telefon 0331 6002200.