Pres­se­mit­tei­lung

2020 / 0250 - 26.10.2020

Antragsfrist für Kultur-, Sport- und Sorbenförderung endet

Zuwendungsanträge für 2021 sind bis 31. Oktober 2020 beim Landkreis einzureichen

Der Landkreis Dahme-Spreewald fördert auch im kommenden Jahr wieder zahlreiche Projekte und Vorhaben im Kulturbereich, für sorbische/wendische Belange und in der Sportarbeit aus dem Kreishaushalt. Für die entsprechende Antragsstellung geht es nun in den Endspurt: Am 31. Oktober 2020 (Datum des Posteingangsstempels) enden die Antragsfristen der Richtlinien zur Förderung der Kultur, Förderung des sorbischen/wendischen Volkes sowie Förderung des Sportes im Landkreis Dahme-Spreewald. Die Antragsformulare für alle Vorhaben im Jahr 2021 sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.dahme-spreewald.info in der Rubrik „Bürgerservice“ unter „Formulare“ und „Kultur-, Ausbildungs- und Sportförderung“ abrufbar. Die Formulare sind elektronisch ausfüllbar.

Die Anträge für alle drei Bereiche sind einzureichen beim: Landkreis Dahme-Spreewald, Kultur, Ausbildungs- und Sportförderung, Beethovenweg 14 in 15907 Lübben (Spreewald). Es wird weiterhin auf die folgenden wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkte hingewiesen:

Richtlinie zur Förderung der Kultur im Landkreis Dahme-Spreewald

  • Pflege und Vermittlung des kulturellen und künstlerischen Brauchtums/Erbes
  • Vermittlung von Kunst und Kultur durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen
  • Kinder- und Jugendkulturarbeit inklusive Nachwuchsförderung
  • Pflege der aktiven Begegnung von Jung und Alt
  • Unterstützung der Chorarbeit, insbesondere bei der Beschaffung von Notenmaterial und der Finanzierung von Dirigentinnen und Dirigenten sowie Chorleiterinnen und Chorleitern
  • Aktivitäten in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film
  • Initiativen zur Integration und freien Kulturarbeit ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie zur Förderung der Begegnung mit anderen Kulturen und Initiativen, die die Vermittlung und Verständigung des europäischen Kulturbewusstseins unterstützen

Gefördert werden:

  • Künstlerinnen und Künstler
  • freie, nicht institutionalisierte Gruppen
  • gemeinnützige Vereine
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts

die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind, mindestens jedoch ihr künstlerisch und kulturelles Wirken bzw. ihr Projekt im Landkreis Dahme-Spreewald haben und den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entsprechen.

Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Dahme-Spreewald

  • Werterhaltungsmaßnahmen zur Instandhaltung von vereinseigenen bzw. gepachteten Sportstätten
  • Investitionen für Baumaßnahmen an Sportstätten
  • Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit von Übungsleitern und Trainern bei der regelmäßigen Anleitung und Betreuung von Sportlern
  • Anschaffung von Großsportgeräten, Ausstattungsgegenständen und Pflegetechnik
  • Betriebskosten von vereinseigenen und gepachteten Sportanlagen / Gebäuden
  • Personal- und Sachkosten für die kreisweite Koordination und außerschulische Jugendbildung im Sport des Landkreises Dahme-Spreewald

Gefördert werden:

im zuständigen Vereinsregister für den Landkreis Dahme-Spreewald eingetragene Sportvereine,

  • die Mitglieder im Kreissportbund Dahme-Spreewald e.V. sind,
  • die über einen Kinder- und Jugendanteil bis zum vollendeten 26. Lebensjahr von mindestens 20 % der Gesamtmitgliederanzahl verfügen, (Grundlage bildet die Bestandserhebung des Landessportbundes Brandenburg e. V. per 1.1. des laufenden Jahres / der Kreissportbund Dahme-Spreewald e.V. übermittelt die Mitgliederzahlen bis zum 01.02. des laufenden Jahres an den Landkreis Dahme-Spreewald).

Weiterhin werden der Kreissportbund Dahme-Spreewald e.V., die Kreissportjugend und die angeschlossenen Fachverbände und Mitglieder mit besonderer Aufgabenstellung gefördert.
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz im Landkreis Dahme-Spreewald haben und ihre sportlichen Aktivitäten überwiegend im Landkreis Dahme-Spreewald ausüben.

Richtlinie zur Förderung des sorbischen/wendischen Volkes im Landkreis Dahme-Spreewald

  • Pflege und Vermittlung der sorbisch/wendischen Kultur und der niedersorbischen Sprache
  • Förderung von sorbischen/wendischen Künstlerinnen und Künstlern und anderen Kulturschaffenden
  • Projekte von Witaj-Einrichtungen
  • Informationsmöglichkeiten und sonstige Formen der Öffentlichkeitsarbeit über die sorbische/wendische Kultur und die niedersorbische Sprache
  • Repräsentation der sorbischen/wendischen Kultur, der niedersorbischen Sprache und der Zugehörigkeit zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet regional und überregional sowie auf nationaler und internationaler Ebene
  • Vorhaben zur Kennzeichnung öffentlicher Plätze und Gebäude unter Bezug auf bedeutende sorbische/wendische Persönlichkeiten.

Die Förderung erfolgt für Projekte und Vorhaben, die:

  • von Gebietskörperschaften, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg bestätigten angestammten Siedlungsgebiet des sorbisch/wendischen Volkes im Landkreis Dahme-Spreewald liegen
  • von Vereinen, die sich satzungsgemäß zum sorbisch/wendischen Brauchtum bekennen
  • von bekennenden Sorben/Wenden organisiert werden.

Antragsberechtigt sind:

  • Träger der sorbischen/wendischen Kultur und/oder der niedersorbischen Sprache
  • sorbische/wendische Kulturvereine
  • freie, nicht institutionalisierte Gruppen
  • gemeinnützige Vereine
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts

die im Landkreis Dahme-Spreewald ansässig sind, mindestens jedoch ihr vorhabenbezogenes Wirken bzw. ihr Projekt im Landkreis Dahme-Spreewald haben und den Grundanforderungen nach dieser Richtlinie entsprechen.

Zu beachten ist, dass sich die Richtlinie zur Förderung des sorbischen (wendischen) Volkes derzeit in Überarbeitung befindet.

Neufassung der Förderrichtlinie für die Jugendarbeit im Landkreis

Der Jugendhilfeausschuss hat am 30. September 2020 die Neufassung der Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit beschlossen. Wesentliche Änderungen erfuhr die Richtlinie in den Förderbereichen 5 und 6. Nunmehr fördert der Landkreis den Neu-, Um- oder Erweiterungsbau von Jugendfreizeiteinrichtungen mit bis zu 100.000 Euro pro Jahr. „Damit soll es uns gelingen, moderne und attraktive Treffpunkte für die jungen Menschen in unserem wachsenden Landkreis bereitzustellen“, sagt Dahme-Spreewalds Jugenddezernent Carsten Saß.

Deutlich erhöht hat sich indes auch die Verwaltungskostenpauschale, die der Landkreis den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gewährt. Erstmals kann ein Träger Kosten, die beispielsweise durch die Geschäftsleitung, das Verwaltungspersonal oder der Fachaufsicht entstehen beim Landkreis geltend machen. Mit einer deutlichen Erhöhung der Zuwendung und vereinfachten Förderungsvoraussetzungen möchte der Landkreis besonders internationale Jugendprojekte fördern, um hier bei der Herausbildung von interkultureller Kompetenz und beim Abbau von Vorurteilen gegenüber unseren ausländischen Nachbarn zu unterstützen. Jugendgruppen oder Jugendclubs, die sich im Rahmen einer 48-Stunden-Aktion für ihre Region engagieren wollen können diese nun bis zu zwei Mal im Jahr beantragen.

In die neue Richtlinie kann bereits online Einsicht genommen werden und mit den derzeitig noch verfügbaren Antragsformularen können weiterhin Förderanträge gestellt werden. Die an die neue Richtlinie angepassten Antragsformulare werden gegenwärtig finalisiert und alsbald zum Download angeboten. Für die Förderbereiche 4 bis 8 wurden die Antragsfristen auf den 31.12.2020 verlängert. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 03546/20-1936.