Alte Wasserrechte anmelden!
Die Frist zur Anmeldung alter Wasserrechte endet am 1. März 2013.
Darauf macht die untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald aufmerksam und empfiehlt, alte Rechte bis zu diesem Tag zur Eintragung anzumelden.
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 2010 regelt im Paragraphen 21 die Anmeldung alter Rechte und Befugnisse. Dort ist festgelegt, dass der letzte Tag für die Anmeldung zur Eintragung in das Wasserbuch der 1. März 2013 ist. Ansonsten erlöschen die Rechte spätestens am 1. März 2020.
Was ist ein "Altes Recht" oder eine "Alte Befugnis"?
Ein altes Recht oder eine alte Befugnis kann bestehen, wenn die Grundlage der Gewässerbenutzung in § 20 Absatz 1 Nummern 1 bis 5 des Wasserhaushaltsgesetzes aufgeführt ist. Ein altes Recht oder eine alte Befugnis kann auch gemäß § 147 Absatz 1 Satz 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes bestehen, wenn die Gewässerbenutzung oder die Anlagenerrichtung auf der Grundlage des Wassergesetzes der DDR vom 2. Juli 1982 (GBVl. I Nr. 26 S. 467) zugelassen oder die Zulassung durch dieses Gesetz aufrechterhalten wurde. Voraussetzung in allen Fällen ist, dass das alte Recht oder die alte Befugnis am 16. Juni 1994 bestand und dass zur Ausübung am 1. Juli 1990 rechtmäßige Anlagen vorhanden waren.
Meist handelt es sich bei den alten Rechten um Gewässerbenutzungen, welche zu DDR-Zeiten als Nutzungsgenehmigungen ausgestellt wurden. Unter den Begriff "Altes Recht" fallen jedoch auch sehr alte Mühlenrechte.
Zu den alten Wasserrechten können beispielsweise zählen:
- Brauchwasserversorgung,
- Trinkwasserversorgung,
- Grundwasserhaltung,
- Energiegewinnung durch Wasserkraft,
- Staubewässerung,
- Wasserentnahmen aus Gewässern.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Anliegen von den Bestimmungen erfasst wird, melden Sie Ihr Recht / Ihre Befugnis trotzdem an. In der späteren Bearbeitung durch die zuständige Wasserbehörde wird diese Frage geklärt.
Genaue Informationen zu den Eintragungsvoraussetzungen und ein Anmeldeformular, welches direkt online an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) übermittelt werden kann, finden Sie unter: "www.wasserbuch.brandenburg.de".
Sie finden auf der Internetseite des LUGV auch ein Formular, dass es Ihnen erleichtert, Ihre Ansprüche auf Eintragung eines alten Rechtes oder einer alten Befugnis geltend zu machen (direkter Zugriff unter: "www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.311464.de")
Die Anmeldung mit diesem Formular ist noch keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit Ihrer Ansprüche. Die fristgemäße Anmeldung über dieses Formular ist gebührenfrei. Die Feststellung über den Inhalt und den Umfang eines alten Rechtes ist gemäß der Tarifstelle 5.1.20 der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gebührenpflichtig. Für die Eintragung alter Rechte und alter Befugnisse ins Wasserbuch im Zusammenhang mit der Anmeldung oder der Entscheidung über die Feststellung des Inhalts und Umfangs alter Rechte und alter Befugnisse wird eine Gebühr gemäß der Tarifstelle 5.1.34 erhoben.
Ihre Angaben werden auf Servern des Landes Brandenburg gespeichert und später automatisch an das elektronische Wasserbuch übermittelt. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.