Agrarbeihilfen schon ab 0,3 Hektar möglich
Mit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik besteht auch für kleinere Landwirtschaftsbetriebe die Möglichkeit flächenbezogene Prämienrechte zu beantragen.
Voraussetzungen dafür sind, dass der Landwirt mindestens ca. 0,3 ha Grünland bzw. Ackerland bewirtschaftet und ein 10-monatiges Nutzungsrecht nachweisen kann.
Die Antragsformulare sowie das Computerprogramm für die Erfassung der Schläge können voraussichtlich ab April 2005 beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Abteilung Landwirtschaft, Hauptstraße 51 in Lübben abgeholt werden.
Alle Landwirte, die bereits im Vorjahr einen Antrag gestellt haben, bekommen ihre Formulare bis spätestens 20. April 2005 zugesandt.
Individuelle Beratungen sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Letzter Termin für die Antragsabgabe ist der 17. Mai 2005.