Abwrackprämie : LDS weist auf Hotline hin
Abwrackprämie
LDS weist auf Hotline hin
Zahlreiche Anfragen erreichten in den letzten Tagen das Straßenverkehrsamt des Landkreises.
Der Grund hierfür war der Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2.500 Euro zu zahlen, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird.
Knapp eine Woche nach dem Kabinettsbeschluss ist jetzt klar, wie und wo die Abwrackprämie beantragt werden kann.
Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gleichzeitig weist die Kreisverwaltung daraufhin, dass das Amt unter der Telefonnummer 06196/908470 eine Hotline eingerichtet hat. Dort werden alle Fragen zum Thema beantwortet. Informationen liefert zudem die Internetseite des Bundesamtes. Sie ist unter http://www.bafa.de erreichbar.
In einer Presseinformation hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nochmals die Eckpunkte für die Abwrackprämie zusammengefasst. Dies sind
1. Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro stellen die Obergrenze dar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Mrd. Euro aufzubringen.
2. Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31.12.2009.
3. Begünstigtenkreis: Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.
4. Altwagen: mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben.
5. Neufahrzeug: Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.
6. Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.
7. Verschrottung: Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.
8. Dokumente Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs, Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller
9. Verfahren: Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen.
Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.
10. Missbrauchsvorkehrungen: Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.
Wolfgang Schmidt, Dezernent für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, weist insbesondere auf die ersten zwei Punkte hin: "Für den Bürger ist es wichtig zu wissen, dass dieses Angebot der Bundesregierung sowohl finanziell als auch zeitlich begrenzt ist. Das Verfahren läuft nach dem Motto: wer zuerst kommt, mahlt zuerst!"
Rechnerisch könnte die Prämie maximal 600.000 Mal ausbezahlt werden. Doch die Zahl der berechtigten Autos ist wesentlich höher. Nach Angaben des Kraftfahrt Bundesamtes, sind von den mehr als 41 Millionen Pkw in Deutschland rund 38 Prozent (16 Millionen) älter als neun Jahre.
Im LDS betrifft die Regelung 37.755 Fahrzeuge.