Falls Sie Schulden haben und allein damit nicht fertig werden, so bieten Ihnen auch Schuldnerberatungsstellen Hilfe an. Diese Beratungsstellen werden sich im Rahmen des Möglichen für Sie einsetzen. Insbesondere wird man mit Ihnen gemeinsam anhand Ihrer ganz konkreten Situation einen Weg suchen, den Schuldenberg abzubauen.
Die Schuldnerberatungsstellen helfen Ihnen gern bei der Antragsstellung zur Übernahme der Beratungskosten beim zuständigen Sozialamt.
Vereinbaren Sie im Vorfeld bitte einen Termin per Telefon oder E-Mail.
Einzureichende Unterlagen
Bei der Inanspruchnahme der Schuldnerberatung ist es ratsam, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis
- Nachweis über Einkünfte
- Lohn- oder Gehaltsbescheinigung
- Nachweis über Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe etc.
- Rentenbescheid(e); Wohngeldbescheid, Kindergeldbescheid)
- Mietvertrag und Mietquittungen
- Unterlagen über zu zahlende Versicherungsbeiträge
- Nachweis über Schulden oder monatliche Ratenzahlungsverpflichtungen
- evtl. Ehescheidungsurteil, Unterhaltsurteil u. ä.
- Nachweis über zu zahlende Heiz- und Energiekosten
- Sparbücher und die letzten Auszüge des Girokontos