Einglie­de­rungs­hilfe-Früh­för­de­rung

Frühförderung richtet sich an Kinder von Geburt bis zum Schuleintritt, die in ihrer Entwicklung Unterstützung benötigen, d.h. eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind.

Ablauf:

Sie stellen einen Antrag auf Frühförderleistungen beim Sozialamt des LDS, nach erfolgreicher Prüfung
(der Anspruchsberechtigung, Örtlichen Zuständigkeit), erfolgt eine Weiter­lei­tung zum Gesund­heitsamt.

Ziel:

Die Frühförderung hat das Ziel, Kinder mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu sichern.

Sie stärkt zudem die Familie im Umgang mit der Behinderung des Kindes und begleitet sie bei der Gestaltung des Alltags und der Förderung zu Hause.

Im Mittelpunkt steht nicht die Prävention, sondern die gezielte Förderung und Begleitung des Kindes auf Grundlage seines Entwicklungs- und Unterstützungsbedarfs gemäß § 46 SGB IX.