Hinweise

1. Eine Aufenthaltserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt bzw. verlängert (§ 81 Abs. 1 AufenthG). Dabei hat der Antragsteller nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung bzw. die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sind

2. Bitte nutzen Sie für Antragstellung bitte unseren Onlineantrag. Das gewährleistet eine effektive Bearbeitung Ihres Antrages

3. Fügen Sie dem Antrag möglichst alle Unterlagen im PDF-Format bei

4. Wenn Sie nicht alle Unterlagen parat haben, dann können Sie trotzdem einen Antrag stellen, um die Antragsfristen zu wahren. Bitte geben Sie dann im Bemerkungsfeld zum Antrag nach Möglichkeit an, bis wann sie ggf. die fehlenden Unterlagen besorgen können

5. Bei einer Aufforderung Unterlagen nachzureichen, senden Sie die UNTERLAGEN bitte ausschließlich an das entsprechende Funktionspostfach aufent­hal­t@dahme-spree­wald.de oder asyl­dul­dung@dahme-spree­wald.de

6. Bitte versenden Sie fehlende Unterlagen oder Informationen an uns NICHT an verschiedene Email_Accounts des Landkreises. Dies führt nur zu einem nicht unerheblichen Mehraufwand

7. Die zu den nachfolgenden einzelnen Aufenthaltsarten beigefügte Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weiter Unterlagen für eine Prüfung angefordert werden

8. Wenn sie Ihren speziellen ONLINEANTRAG nicht finden, nutzen Sie bitte den ONLI­NEAN­TRAG ZUR ERWERBS­TÄ­TIG­KEIT

9. Für die Neuausstellung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis /Niederlassungserlaubnis wegen Verlust/Diebstahl oder Passwechsel brauchen Sie keinen Onlineantrag stellen. Bitte buchen Sie nur den notwen­digen Termin in unserer Onli­ne­ter­min­ver­gabe

10. Auch für einen Wechsel der Adresse auf Ihrer Karte müssen Sie nur einen Termin in der Onli­ne­ter­min­ver­gabe buchen

11. Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben und eine Nebenbestimmung ändern möchten (Wohnsitzwechsel, Arbeitgeber u.ä., dann nutzen sie den ONLINEANTRAG Nebenbestimmungen