Da Dienstführerscheine nicht „zivil“ genutzt werden können, sind diese umzutauschen.
Folgende Unterlagen im Original sind hierbei vorzulegen:
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
- Dienstführerschein im Original
- ggf. alter ziviler Führerschein
- Truppenausweis/ Dienstausweis
- aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
Die Gültigkeiten befristeter Klassen werden aus dem Dienstführerschein übernommen.
Gebühren
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)