Da Dienstführerscheine nicht „zivil“ genutzt werden können, sind diese umzutauschen.
Folgende Unterlagen im Original sind hierbei vorzulegen:
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
- Dienstführerschein im Original
- ggf. alter ziviler Führerschein
- Truppenausweis/ Dienstausweis
- aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre (für den Führerschein ist weiterhin ein gedrucktes Papierfoto notwendig, eine digitale Übermittlung ist nicht vorgesehen)
Die Gültigkeiten befristeter Klassen werden aus dem Dienstführerschein übernommen.
Gebühren
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
