Umtausch alter Führer­schein

Derzeit gibt es noch viele „alte“ Führerscheinmuster in Deutschland und in der EU, die umgetauscht werden können. Zum Beispiel sind noch 3 verschiedene DDR-Führerscheinmuster gültig. Zu beachten ist, dass einzelne Klassen (LKW und Bus) in diesen alten Dokumenten nicht mehr gültig seien können bzw. wie beim LKW zum 50. Geburtstag ablaufen. PKW-Klassen und Zweiradklassen sind weiter gültig.

Weitere Informationen zu den Umtausch-Terminen, entnehmen Sie bitte folgenden Link.

Wenn Sie Ihren alten Führerschein in einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen möchten, sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • alter Führerschein (ggf. alte Nachweiskarte VK30)
  • aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch) nicht älter als 2 Jahre

Hinweis: Soll die LKW-Berechtigung in dem alten Führerschein nicht ablaufen, ist der Führerschein nicht umzutauschen sondern zu verlängern (siehe Fahrerlaubnisverlängerung LKW und Bus).

Bei Abholung des Führerscheins ist der eigene Personalausweis vorzulegen.

Gebühren

Gebüh­ren­ord­nung für Maßnahmen im Stra­ßen­ver­kehr (GebOSt)