Grundbausteine für flächenbezogenen Naturschutz sind Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Im Landkreis Dahme-Spreewald sind 77 Naturschutzgebiete und 14 Landschaftsschutzgebiete zu finden.
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Arten der Tier- und Pflanzenwelt. Sie stehen aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit unter Schutz.Welche Handlungen in diesen Gebieten zulässig sind und welche nicht, ist in den Schutzgebietsverordnungen geregelt. Die meisten Naturschutzgebiete im Landkreis Dahme-Spreewald sind auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) und/ oder Vogelschutzgebiet (SPA) ausgewiesen und somit Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“.
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Auch das Landschaftsbild, die besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder ihre besondere Bedeutung für die Erholung können Gründe für die Unterschutzstellung sein.Welche Handlungen in diesen Gebieten zulässig sind und welche nicht, ist in den Schutzgebietsverordnungen geregelt.
Rechtsgrundlagen
Folgende rechtliche Grundlagen sind maßgeblich:
- Bundesnaturschutzgesetz §§ 22, 23 und 26
- Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz §§ 8-13
Die zuständigen Ansprechpartner der uNB können Sie der rechten Seitenleiste entnehmen.