Pres­se­mit­tei­lung

2010 / 0024 - 28.01.2010

Wegfall der AU-Plakette ab 01.01.2010

Ein viertel Jahrhundert klebte sie auf den vorderen Kennzeichenschildern der Fahrzeuge. Farblich der HU-Plakette angeglichen, dokumentierte die sechseckige Plakette das Bestehen der Abgasuntersuchung. Nun hat sie ausgedient.

Nicht wenige Autofahrer haben es bereits so gehandhabt: zeitgleich mit der Hauptuntersuchung (HU) des Autos haben sie die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt. Dieses Verfahren ist aufgrund einer EU-Richtlinie seit dem 01.01.2010 zur Pflicht geworden.

Ab dem 01. Januar 2010 heißt die Abgasuntersuchung nun “Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP) und ist Bestandteil der Hauptuntersuchung. Dabei fällt allerdings die Dokumentation durch die farbige, sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen weg; nur die Plakette der Hauptuntersuchung ist auf dem Kennzeichen dokumentiert.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung kann allerdings - wie bisher - in einer anerkannten Fachwerkstatt durchgeführt werden. Das Ergebnis der Abgasuntersuchung wird in einem Nachweis festgehalten, der mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen und bei der Hauptuntersuchung vorzulegen ist. Die Untersuchung in der Fachwerkstatt darf bis zu einem Monat vor der Hauptuntersuchung erfolgen. Eine eventuell bereits vorhandene abgelaufene AU-Plakette wird entweder fachkundig entfernt oder mit einer neutralen weißen Plakette kostenfrei überklebt. Bitte entfernen Sie die AU-Plakette nicht selbst!

Was passiert aber, wenn die Frist der AU erheblich vom Termin der nächsten HU abweicht? „In diesem Fall werden die unterschiedlichen Fristen angeglichen“, stellt Manfred Hartfelder, Leiter des Straßenverkehrsamtes, klar. Das bedeutet in der Praxis, die Umweltverträglichkeitsprüfung der Abgase wird mit der nächsten Hauptuntersuchung durchgeführt.

Ab dem 1. Januar 2010 stellt eine abgelaufene AU-Plakette keine Ordnungswidrigkeit mehr dar und wird demzufolge auch nicht mehr durch Polizei- und Ordnungsbehörden geahndet. Es entfällt die Pflicht des Halters, dafür zu sorgen, dass die AU-Plakette sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und die AU-Prüfbescheinigung zuständigen Personen und Zulassungsbehörde auszuhändigen.