Untere Abfallwirtschaftsbehörde überwacht Verwertung von Bioabfällen
Untere Abfallwirtschaftsbehörde überwacht Verwertung von Bioabfällen
Mit der Bioabfallverordnung vom 21. September 1998 hat die Bundesregierung Anforderungen an die Behandlung von Bioabfällen sowie die Verwertung der erzeugten Komposte und Gärrückstände festgelegt.
Gleichzeitig wurden für eine Verwertung grundsätzlich geeignete Bioabfälle definiert.
Die Bioabfallverordnung gilt für unbehandelte und behandelte Bioabfälle und Gemische die zur Verwertung auf landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzte Böden aufgebracht oder zur Aufbringung abgegeben werden.
Diese Verordnung gilt nicht für Haus-, Nutz- und Kleingärten sowie für die Verwertung von Klärschlamm und Klärschlammgemischen.
Bioabfälle im Sinne dieser Verordnung sind Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft zur Verwertung. Die Behandlung dieser Abfälle erfolgt in Kompostanlagen oder Biogasanlagen.
Im Landkreis Dahme-Spreewald bestehen zur Behandlung von Bioabfällen zwei genehmigte Biogasanlagen und zehn genehmigte Kompostanlagen.
Die Biogasanlagen befinden sich im Industriegebiet Alteno und in der Gemeinde
Kasel-Golzig. Eine Abfallanlieferung durch die Bevölkerung zu diesen Anlagen ist nicht möglich.
Kompostieranlagen bestehen z.B. in Zernsdorf, Waßmannsdorf, Wildau,
Alt Zauche, den Deponien des KAEV in Luckau/Wittmannsdorf und Lübben/ Ratsvorwerk.
Für jede dieser Anlagen sind mit dem Genehmigungsbescheid die zur Behandlung zulässige Gesamtmenge sowie die Abfallarten festgelegt.
In den Anlagen wurden im Jahr 2002 39.888,24 Tonnen Kompost und Gärrückstände produziert , davon in der Biogasanlage Alteno allein 32.043,27 Tonnen.
Die Verwertung dieser Produkte erfolgte in der Landwirtschaft, im Landschaftsbau, bei der Rekultivierung und durch Kleingärtner.
überwacht werden die Betriebe durch die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde. Dabei werden Art und Menge der Eingangsstoffe mit Hilfe der Lieferscheine kontrolliert.
Zuständig für die abfallrechtliche überwachung der Verwertung der Komposte und Gärrückstände durch Aufbringung auf Böden im Sinne der Bioabfallverordnung ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises.
Im Rahmen dieser Zuständigkeit wird die Einhaltung der festgelegten Schadstoffgrezwerte für die Schwermetalle Blei, Cadmium, Chrom Kupfer, Zink, Nickel und Quecksilber an Hand der vorzulegenden Analyse für den Boden, Kompost und Gärrückstände sowie die Einhaltung der höchst zulässigen Aufbringungsmengen überwacht.