Tempo 30 zum Schulbeginn
Tempo 30 zum Schulbeginn! Pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres werden die Verkehrsteilnehmer wieder zu besonderer Achtsamkeit im Straßenverkehr aufgefordert. Darüber hinaus hat das Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald die Ferien genutzt und die Schulen im Landkreis auf bereits vorhandene und eventuell neue Geschwindigkeitsbeschränkungen überprüft. Notwendig war diese Überprüfung, da mit der ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 30.11.2016 die hohen Hürden für eine Geschwindigkeitsbeschränkung vor sensiblen Einrichtungen (Schulen, KITA, Horte, Seniorenheime) erheblich gesenkt worden sind.
Vor dieser Gesetzesänderung befanden sich bereits 41 von 55 Schulen im Landkreis Dahme-Spreewald in einem sogenannten verkehrsberuhigten Bereich, wie zum Beispiel einer Tempo-30-Zone. Vor vielen Schulen war die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h reduziert worden. Durch die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes wurden die übrigen 14 Schulen auf die Anwendbarkeit der neuen gesetzlichen Regelungen hin überprüft. Gemeinsam mit der Polizei und den Straßenbaulastträgern wurde jede einzelne Schule dahingehend begutachtet, ob sich der Haupteingang unmittelbar an einer Bundes-, Landes-, Kreisstraße oder einer anderen Vorfahrtstraße befindet. Weiterhin musste die zeitliche Beschränkung der Geschwindigkeitsbeschränkung geprüft und beachtet werden. Schulbus- und Hortzeiten fanden ebenfalls Berücksichtigung.
Von den 14 noch zu prüfenden Schulen haben 9 Schulen die notwendigen Prüfkriterien erfüllt. Die daraus folgenden verkehrsrechtlichen Anordnungen für Tempo 30 sind erlassen worden. Die Aufstellung der Schilder erfolgt nunmehr durch den jeweiligen Straßenbaulastträger.
Besonders herausfordernd war die Prüfung der B115 in Lübben. Hier befinden sich ein Gymnasium, eine Grundschule und eine gemeinsam genutzte Bushaltestelle in unmittelbarer Nachbarschaft. Zukünftig wird hier auf einer Gesamtlänge von 440m Tempo 30 gelten.