Pres­se­mit­tei­lung

2017 / 0085 - 21.03.2017

teilweise Aufhebung der Stallpflicht im Landkreis Dahme-Spreewald

Die am 28. November 2016 erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung zur Festlegung der Haltung des Geflügels in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen von Geflügel wird hiermit aufgehoben.

Im Land Brandenburg hat sich die Seuchenlage im Hausgeflügelbereich in den letzten 4 Wochen beruhigt. Unter den Wildvögeln sind die Virusnachweise sowohl in Deutschland als auch in Brandenburg rückläufig.

Für folgende Gebiete im Landkreis Dahme-Spreewald wird die Haltung des Geflügels

-  in geschlossenen Ställen

-  oder unter Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),

dennoch weiterhin angeordnet:

Wildvogeleinstandsgebiet Luckauer Becken

Es wird ein Aufstallungsgebiet festgelegt, das folgendes Gebiet umfasst:

  • Beginnend im Norden am östlichen Ortsausgang Cahnsdorf
  • Die Landesstraße L 526 in Richtung Willmersdorf-Stöbritz folgend bis zum Ortseingang
  • südwestlich an Willmersdorf-Stöbritz vorbei bis zur Kreisgrenze OSL
    der Kreisgrenze in südlicher Richtung folgend bis zum Südufer des Schlabendorfer See
  • am Südufer des Schlabendorfer See in westlicher Richtung bis zur Südgrenze des NSG Wanninchen
  • der Südgrenze des NSG Wanninchen in westlicher Richtung folgend bis diese nach Norden in Richtung Beesdau abbiegt
  • nach Norden östlich an Beesdau vorbei bis zum NSG Borchelts Busch
    weiter nach Norden das NSG Borchelts Busch umfassend und weiter in nordöstlicher Richtung die L 52 queren bis zur L 526 (östlicher Ortsausgang Cahnsdorf)

In diesem Gebiet gelegene Orte:

Egsdorf, Freesdorf, Görlsdorf (mit Frankendorf und Garrenchen) und Schlabendorf am See der Stadt Luckau

Wildvogeleinstandsgebiet Spreewald LDS

Es wird ein Aufstallungsgebiet festgelegt, das folgendes Gebiet umfasst:

  • Beginnend im Südwesten an der Stadtgrenze der Stadt Lübben zur Landkreisgrenze zu OSL
  • der westlichen Stadtgrenze Lübben (Spreewald) in nördlicher Richtung folgend bis zur Gemeindegrenze Schlepzig
  • anschließend der westlichen Gemeindegrenze Schlepzig in nördlicher Richtung folgend entlang der westlichen Waldkante (Wasserburger Spree) bis zur südöstlichen Ortslage von Groß Wasserburg
  • in Groß Wasserburg der Waldkante in östlicher Richtung bis zur Spree folgend (Gemeindegrenze Krausnick-Groß Wasserburg) und dieser in südlicher Richtung folgend bis zur Gemeindegrenze Schlepzig
  • der östlichen Gemeindegrenze Schlepzig in südlicher Richtung folgend bis zur östlichen Stadtgrenze der Stadt Lübben (Spreewald)
  • der östlichen Stadtgrenze der Stadt Lübben in südöstlicher Richtung bis zur Gemeindegrenze Alt Zauche-Wußwerk folgend
  • der östlichen Gemeindegrenze Alt Zauche-Wußwerk in südöstlicher Richtung bis zur Kreisgrenze OSL folgen
  • weiter der Landkreisgrenze zu OSL in westlicher Richtung bis zur südwestlichen Stadtgrenze der Stadt Lübben (Spreewald) folgen (Ausgangspunkt)

In diesem Gebiet gelegene Orte:

Stadt Lübben (Spreewald) mit Hartmannsdorf, Lubolz, Neuendorf, Radensdorf, Steinkirchen und Treppendorf, Gemeinde Schlepzig, Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk (mit Burglehn)

Im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald ist die Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel untersagt.

Hinweise:

Nach einer zwischenzeitlich erfolgten Neubewertung der Seuchenlage unter Berücksichtigung der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts ist weiterhin von einem Eintragsrisiko des Virus von der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände auszugehen. Sofern noch nicht erfolgt, haben alle Geflügelhalter (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel) beim Landkreis Dahme-Spreewald, Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Hauptstraße 51, 15907 Lübben, ihre Haltung anzumelden.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der derzeitigen Seuchensituation alle Geflügelhalter auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten haben. Hierzu zählt insbesondere, dass der Personenverkehr in Geflügelhaltungen auf das Notwendigste zu beschränken ist, dass vor und nach dem Betreten der Tierhaltungen die Kleidung zu wechseln ist und dass geeignete Desinfektionsmaßnahmen (z.B. Hände- und Stiefeldesinfektion, Desinfektionsmatte) anzuwenden sind.

Geflügelhalter, Wildvogeleinstandsgebiet „Luckauer Becken“ und „Spreewald LDS“, wird dringend empfohlen, ihr Geflügel auf Grund der derzeitigen Seuchensituation ebenso in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.

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Risikogebiete im LandkreisRisikogebiete im Landkreis

Link zum Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald