Pres­se­mit­tei­lung

2009 / 0268 - 04.12.2009

Spreewaldfleischerei Christian Scherz erhält EU-Zulassung

Die Spreewaldfleischerei Scherz ist im südlichen Teil des Landkreises Dahme-Spreewald das erste mittelständische Unternehmen, das die EU-Zulassung als Verarbeitungsbetrieb erhalten hat.

Grund genug für Landrat Stephan Loge und Wirtschaftsdezernent Wolfgang Schmidt das bereits in vierter Generation geführte Unternehmen in Lübben am 3. Dezember 2009 persönlich zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit überreichte der Landrat offiziell die EU-Zulassungsurkunde an Fleischermeister Christian Scherz.

Ab dem 1. Januar 2010 müssen registrierte Betriebe, die tierische Lebensmittel produzieren, in einem Zulassungsverfahren einen Hygienestandard nach dem „Hygienepaket“ der Europäischen Union nachweisen.
Der Lübbener Betrieb erfüllt die von der EU vorgeschriebenen Hygieneanforderungen. Für Landrat Loge sind die Qualitätsprodukte aus der Spreewaldfleischerei auch ein Imageträger für die Region. Dies kann Inhaber Christian Scherz nur bestätigen. Für die Qualität seiner Produkte wurde der Traditionsbetrieb zum Beispiel auf der Grünen Woche ausgezeichnet. „Einigen Spreewaldgästen schicken wir unsere Waren sogar nach Hause“, freut sich der Fleischermeister.
Nach den EU-Regelungen sind zum einen alle gewerblichen Schlachttätigkeiten und zum anderen Fleischverarbeitungsbetriebe, die mehr als ein Drittel ihrer Produktion nicht am Ort der Herstellung vermarkten, zulassungspflichtig.
Die bereits früher erteilten EU –Zulassungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Im gesamten Landkreis arbeiten neben dem größten und bereits seit Jahren zugelassenen Fleischverarbeitungsbetrieb in Golßen weitere 22 Fleischerhandwerksbetriebe. Von diesen müssen aufgrund Ihrer Produktvermarktung in Filialen bis zum Jahresende weitere vier eine EU- Zulassung erhalten.

Überprüft werden zum Beispiel betriebliche Eigenkontrollmechanismen.
Das bedeutet, dass in einem Betrieb zur Verbesserung der Produkthygiene ein Schwarz - Weiß - Prinzip eingeführt werden muss. Die Mitarbeiter sollen nach Anlegen einer sauberen hellen Arbeitskleidung den Betrieb durch eine Hygieneschleuse betreten und anschließend Ihre Hände intensiv reinigen und desinfizieren. Die gesamte Schlachtung bzw. Produktion muss in geschlossenen hygienisch einwandfreien Räumen stattfinden. Für einen lückenlosen Produktionsnachweis müssen u.a. Wareneingang und Warenausgang registriert und die Kühltemperaturen gemessen werden.
Wirtschaftsdezernent Schmidt begrüßt die strengen EU-Regelungen. Schließlich würden sie direkt dem Verbraucher zu Gute kommen.

Bild: Fleischermeister Christian Scherz (mitte) erläutert Landrat Stephan Loge (rechts)und Wirtschaftsdezernent Wolfgang Schmidt (links) die Fleischverarbeitung in seinem Betrieb