Sieg vor dem Verwaltungsgericht
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12/03 vom 21.02.2003
Die Vorsitzende des Kreistages obsiegt vor dem Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren gegen die Vorsitzende des Kreistages (Az: 4 K 1019/02) und den Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald ( 4 K 206/03) mit Urteil vom 20. Februar 2003 die Klage der Fraktionen PDS und CDU abgewiesen.
Die Kläger beantragten festzustellen, dass die Festsetzung von Tagesordnungen des Kreistages rechtswidrig war, soweit der Tagesordnungspunkt „Anfragen der Abgeordneten“ von dem „Bericht des Landrates“ abgetrennt auf das Ende des öffentlichen Teils gelegt wurde.
Der Vorsitzende Richter Schneider machte bereits in der mündlichen Verhandlung am 06.02.2003 deutlich, dass die Geschäftsordnung des Kreistages nicht vorschreibe, ausnahmslos in jeder Kreistagssitzung eine aktuelle Stunde durchzuführen und dass eine Trennung der aktuellen Stunde gemäß Geschäftsordnungsregelung durchaus zulässig ist. Allerdings habe das Gericht zu beurteilen, ob durch diese Verfahrensweise bzw. Positionierung in der Tagsordnung die ordnungsgemäße Mandatsausübung beeinträchtigt und damit Mitgliedschaftsrechte der Kreistagsabgeordneten verletzt sind.
Eine diesbezügliche Beeinträchtigung wurde nunmehr vom Verwaltungsgericht eindeutig verneint.
Die Vorsitzende des Kreistages merkte zum Beschluss des Verwaltungsgerichtes an, dass sie über das Ende des Streites erleichtert sei und hoffe, dass man nunmehr zur Sacharbeit zurückkehren und sich den wirklich wichtigen Aufgaben widmen könne.