Pres­se­mit­tei­lung

2025 / 0081 - 16.04.2025

Schülerbeförderung 2025/2026: Anträge jetzt beim Landkreis stellen

Satzung zur Schülerbeförderung wird überarbeitet

Das Amt für Schulverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald informiert: Anspruchsberechtigte Familien sollten jetzt prüfen, ob ein Antrag zur Schülerbeförderung im kommenden Schuljahr 2025/2026 gestellt werden muss.

Durch die Einrichtung der mehrjährigen Bescheidung ist die Antragstellung zum Bezug eines Schülerfahrausweises oder auf Einrichtung einer Schülerspezialbeförderung nur noch erforderlich, wenn ein Kind zum Schuljahr 2025/2026 (1. Klasse) eingeschult wird, wenn ein Wechsel der Schule oder des Wohnortes sowie der Übergang in die 7. Klasse beziehungsweise in die 11. Klasse erfolgt. Bitte beachten Sie, dass es in Sonderfällen auch möglich ist, dass die Bewilligung bereits in dem Schuljahr 2024/2025 abläuft. Dafür bitte den aktuellen Bescheid zur Schülerbeförderung prüfen.

Der Landkreis Dahme-Spreewald bittet alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler sowie deren Personensorgeberechtigte ihren Antrag zum Bezug eines Schülerfahrausweises oder Antrag auf Einrichtung einer Schülerspezialbeförderung beim Amt für Schulverwaltung schnellstmöglich einzureichen.

So stellen Sie den Antrag

Das notwendige Antragsformular sowie das Informationsblatt zu den Anträgen sind auf

www.dahme-spreewald.info (Bereich: Bildung/Schülerbeförderung) erhältlich. Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens so schnell wie möglich an das Amt für Schulverwaltung (Reutergasse 12, 15907 Lübben). Unvollständig ausgefüllte Anträge können leider nicht bearbeitet werden.

Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf hilft das Team des Amtes für Schulverwaltung gerne per Telefon (Schülerbeförderung: 03546 20-2429 oder -2439 / Spezialbeförderung: 03546 20-2210 oder -2425) zu den Sprechzeiten oder per E-Mail an schuelerbefoerderung@dahme-spreewald.de weiter.

Wichtig: Satzung wird überarbeitet

Bitte beachten Sie: Derzeit wird die Satzung zur Schülerbeförderung überarbeitet. Dadurch könnten sich Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen ergeben. Diese können auch die Mindestentfernungen von Schulwegen und die Höhe des Eigenanteils betreffen. Sobald neue Regelungen in Kraft treten, werden alle Ansprüche neu geprüft und betroffene Familien informiert.