SCHÖFFENWAHL 2018
Der Landkreis Dahme-Spreewald sucht geeignete Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtbarkeit
Jugendschöffen für die Amtsgerichte Lübben und Königs Wusterhausen
„Im Namen des Volkes“ werden jährlich tausende von Urteilen gesprochen. Nicht nur durch Berufsrichter - auch das Volk ist am Richtertisch durch Schöffen vertreten, die als gleichberechtigte Richterinnen und Richter an der Feststellung der Täterschaft und der Festsetzung der Strafe mitwirken.
Zum 31.12.2018 endet die Amtsperiode der bisherigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Ordentlichen Gerichtbarkeit. Deshalb werden im Jahr 2018 für die kommende Periode -2019 bis 2023- neue Schöffinnen und Schöffen gesucht.
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Wichtige Voraussetzungen sind hierbei nicht Studium oder juristische Erfahrungen, sondern viel mehr Unparteilichkeit, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und Lebens- sowie Berufserfahrung.
Aufgabe der Schöffen ist es, das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren mit einzubringen, und dadurch mehr Lebens- und Gesellschaftsnähe zu vermitteln. Sie entscheiden die Schuld- und Straffrage gemeinschaftlich mit den Berufsrichtern.
Schöffen müssen entsprechend § 31ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Deutsche sein und ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben.
Unfähig zur Bekleidung des Amtes eines Schöffen sind:
- Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zu Folge haben kann.
Zum Schöffenamt können nicht berufen werden: Personen, die
- bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
- das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
- zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen;
- aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind;
- mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
- in Vermögensverfall geraten sind.
Verfahren bei der Wahl von Jugendschöffen:
- Aufstellung einer Vorschlagsliste mit den persönlichen Daten der Bewerber
- Bestätigung der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss
- Wahl der Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss
Interessierte Bürger richten Ihre Bewerbung (Bewerbungsvordrucke sind unter www.dahme-spreewald.info erhältlich oder können per E-Mail/ Telefon angefordert werden) bitte schriftlich an den
Landkreis Dahme-Spreewald
Büro Kreistag
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
E-Mail: Kreistag@dahme-spreewald.de
Bei Fragen können Sie sich gerne an die folgenden Telefonnummern wenden: 03546/ 20 -1202 oder -1204.
Bewerbungsformular
Erklärung