Pres­se­mit­tei­lung

2002 / 0031 - 26.03.2002

Presseerklärung des Umweltamtes des Landkreises Dahme - Spreewald

Presseerklärung des Umweltamtes des Landkreises Dahme - Spreewald

Sachstand zum Dioxinfund

Nach Schließung, im Juni 1998, ist das Klärwerk Diepensee als altlastverdächtige Fläche gemäß § 2 Absatz 6 Bundes - Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.März 1998 (BGBl.I, S.502) im Altlastenkataster des Landkreises Dahme - Spreewald aufgenommen worden.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (PFV) zum Ausbau Flughafen Berlin Schönefeld ist diese Altlastverdachtsfläche wie andere auch im Technischen Gutachten Altlasten benannt worden. Als Träger öffentlicher Belange hat auch die Untere Bodenschutzbehörde (UB) eine Stellungnahme zum PFV für den Bereich Altlasten abgegeben, wobei auf alle im geplanten Bebauungsfeld liegenden Altlastverdachtsflächen eingegangen worden ist. Somit auch auf die Altlastverdachtsfläche "Klärwerk Diepensee". Aufgrund noch fehlender Bodenuntersuchungen auf diesem Verdachtsbereich wurde in der Stellungnahme der UB die orientierende Untersuchung zum Klärwerk verlangt. Die Anhörung des Landkreises Dahme- Spreewald und übergabe der Stellungnahme zum PFV erfolgte am 22.11.2001.

Im Dezember 2001 erfolgte in Abstimmung mit der Behörde die Beauftragung eines autorisierten Ingenieurbüros zur Durchführung einer orientierenden Untersuchung auf dem Klärwerk Diepensee durch den Flughafenbetreiber.

Am 12.03.2002 wurde dem Umweltamt der Bericht zur orientierenden Untersuchung des Klärwerkes Diepensee vorgelegt. Bei der Untersuchung wurden vier Verdachtsbereiche ermittelt (Bereich um das Einlaufwerk, ehemalige Lagerfläche für Trockenschlamm, Trockenbeete und ein Tümpel mit Zulauf vom Klärwerk), wobei sich der Verdachtsbereich "Tümpel" außerhalb des eingezäunten Klärwerk - Geländes befindet. Die Notwendigkeit der Untersuchung des Tümpels ergab sich erst, nachdem der Gutachter die Recherche zum Produktionsablauf und eine vor Ort Besichtigung vorgenommen hatte.

Die Untersuchungen der Verdachtsbereiche innerhalb des eingezäunten Klärwerk - Geländes und die Beprobung des Grundwassers im Abstrom des Klärwerkes haben ergeben, dass keine Dioxine im Grundwasser nachweisbar sind. Im oberflächennahen Bodenhorizont wurden Dioxin Werte ermittelt, die keine Altlast für die derzeitige Nutzung entsprechend den Vorgaben aus der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.Juli 1999 (BGBl.I, S.1554) begründen.

Bei dem Verdachtsbereich außerhalb des eingezäunten Klärwerk - Geländes handelt es sich um den Notüberlauf - Bereich, welcher durch ein Einlaufrohr mit der Altanlage Klärwerk Diepensee verbunden und im Zusammenhang mit dem ehemaligen Klärwerksbetrieb zu sehen ist. Die Sedimentuntersuchung des Tümpels auf Dioxine (5 Einzelproben aus den oberen 20 cm zu einer Mischprobe) erbrachte einen Gesamtwert von 22.166 ng/kg TS (NATO/CCMS-TE). Dieser Wert überschreitet den Maßnahmewert der BBodSchV für Gewerbe- und Industrieflächen von 10.000 ng/kg TS um das 2-fache.

Eine Sofortmaßnahme durch Umzäunung des Tümpels mit seinem umgebenden überschwemmungsbereich wurde durch das Umweltamt des LDS schnellstmöglich realisiert (Beginn der Zaunsetzung 19.03.2002, Abnahme erfolgte am 21.03.2002).

Weiterhin wurde am 21.03.2002 eine Nachbeprobung des Tümpels und des Bodens im eingezäunten überschwemmungsbereich durch das Umweltamt beauftragt. Die Ergebnisse werden in ca. 14 Tagen erwartet.

Am 18.03.2002 erfolgte bereits durch den Landkreis Dahme - Spreewald eine Information zu dieser Thematik über die Presse. Zeitnah wurde der Bürgerinitiative BVBB Akteneinsicht im Umweltamt gewährt. (am 14.03.2002 bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde, am 20.03.2002 bei der Unteren Wasserbehörde und Bodenschutzbehörde)