Pres­se­mit­tei­lung

2023 / 0240 - 03.11.2023

Pflichtumtausch alter Fahrerlaubnisse

Jahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald informiert über den verpflichtenden Umtausch von alten Führerscheindokumenten. Es handelt sich um einen gestaffelten Pflichtumtausch dieser Dokumente. Bis zum 19. Januar 2024 müssen die Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, ihren alten Papierführerschein (rosa oder grau) in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht haben.

Rechtzeitige und richtige Antragstellung

Die Antragsstellung kann nur persönlich erfolgen. Möglich wäre das an den Sprechtagen der Fahrerlaubnisbehörde am Dienstag zwischen 8-12 Uhr und von 13-18 Uhr und am Donnerstag in der Zeit von 08-12 und von 13-16 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass der Wartemarkenspender 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten geschlossen wird.

Als Bearbeitungsgebühr für die Umstellung auf den EU-Führerschein fallen zirka 30 Euro an. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist)
  • gültiger Führerschein (ggf. alte DDR-Nachweiskarte „VK 30“)
  • aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisches Passbild)

Umtauschanträge können vereinzelt auch in den kommunalen Einwohnermeldeämtern gestellt werden. Anschließend werden diese zur weiteren Bearbeitungen an den Landkreis Dahme-Spreewald gesendet. Das Straßenverkehrsamt bittet deshalb darum, im Vorfeld bei der jeweils zuständigen Stadt, Gemeinde oder dem Amt zu erfragen, ob dieser Service angeboten wird. Dort sollten zusätzlich zu den vorgenannten Unterlagen noch jeweils eine Kopie des Personalausweises sowie des alten Führerscheins für den Umtauschantrag abgegeben werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gestaffelte Umstellung

Alle Führerscheine (auch bereits vorhandene EU-Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der Europäischen Union noch im Umlauf befindlichen Muster durch ein einheitliches EU-Kartenführerscheinmodell ersetzt werden.

Der neu ausgestellte EU-Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument (ähnlich wie beim Personalausweis).