Pres­se­mit­tei­lung

2014 / 0226 - 07.10.2014

Ordnungsgemäße Trichinenprobenentnahme

Am 22. September wurde im akkreditierten Trichinenlabor des Landkreis Dahme-Spreewald ein Stück Schwarzwild aus dem Jagdbezirk Butzen positiv auf Trichinen getestet.

Aus gegebenem Anlass weise ich hiermit auf die Besonderheiten bei der Trichinenprobennahme durch geschulte Jäger hin.

Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung – Tier-LMÜV) Artikel 3 der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864) zuletzt geändert durch: Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2010 (BGBl. I S. 1537, 1538).

Demnach kann die zuständige Behörde einem Jäger, der Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist und Wild zum Zweck der Verwendung  als Lebensmittel für den eigenen häusliches Verbrauch erlegt oder kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild abgibt, im Fall von Wildschweinen oder Dachsen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen.

Eine Übertragung darf nur erfolgen, wenn der Jäger von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden ist und keinen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt.

Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft als zuständige Behörde führt regelmäßig auf Anfrage entsprechende Unterweisungen durch.

Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt im LDS in folgenden Einrichtungen:

Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Sachgebiet Verbraucherschutz

Hauptstr. 51, Zimmer 12/13 , 15907 Lübben Telefon: 03546/ 201613

Untersuchungstage : Montag und Donnerstag 12.00 Uhr

 

Fleischerei zum Brunnenhof

Dr. Jahns, Neue Str. 7, 15754 Heidesee / OT Klein Eichholz  Telefon: 0171/3514868

Untersuchungstag: Montag

 

Tierarztpraxis Bestensee

Dr. Ralf Erler, Unter den Eichen 4, 15741 Bestensee  Telefon : 033763/63466

Untersuchungstage: Montag und Donnerstag 12:00 Uhr

 

Tierarztpraxis an der Schleuse

TÄ Beatrice Blaurock, Küchenmeisterallee 2, 15711 KönigsWusterhausen, GT Neue Mühle

Telefon : 03375/218686

Untersuchungstag : Montag 12.00 Uhr

 

Tierarztpraxis Dr. Drößigk

Kirchplatz 1, 15926 Luckau Telefon: 03544/14726

Untersuchungstage: Dienstag, Mittwoch, Freitag

Die Proben werden aus dem Zwerchfellfeiler und aus der Unterarmmuskulatur in ausreichender Menge (wenigstens 60 Gramm) entnommen und entsprechend gekennzeichnet, damit eine sichere Zuordnung zum Tierkörper ermöglicht wird. Der ausgefüllte Wildursprungsschein wird der Probe beigelegt.

Die Proben sind frisch, sicher verpackt, persönlich in der Untersuchungsstelle abzugeben. Ein Einwerfen in den Briefkasten wird nicht toleriert.

Ein weiteres Verarbeiten des Tierkörpers (aus der Schwarte schlagen, Zerlegen) darf erst nach Abschluss der Trichinenuntersuchung erfolgen.