Noch keine Entscheidung zum neuen Unterhaltsvorschussgesetz
Die von der Bundesregierung angekündigte Anspruchsausweitung im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wird noch auf sich warten lassen. Grund sind die unterschiedlichen Positionen zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur Finanzierung, zum Termin des Inkrafttretens und zum Verhältnis zwischen UVG und SGB II/SGB XII.
Nach dem neuen Gesetz sollen alle minderjährigen Kinder alleinerziehender Eltern künftig einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben. Der staatliche Vorschuss soll bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet und die Begrenzung der Bezugsdauer aufgehoben werden.
Wichtig: Unterhaltsvorschussanträge dafür können erst nach Gesetzesbeschluss vom Jugendamt entgegen genommen werden. Bereits jetzt eingehende Anträge müssen abgelehnt werden, da die rechtliche Grundlage fehlt.
Anträge für Unterhaltsvorschussleistungen sind auf der Internetseite des Landkreises Dahme-Spreewald sowie in den Verwaltungsstandorten der Kreisverwaltung erhältlich. Der Antrag ist in Papierform, vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den geforderten Unterlagen an die UV-Stellen im LDS zu leiten (per Post, Abgabe an der Bürgerinformation).