Pres­se­mit­tei­lung

2003 / 0003 - 15.01.2003

Luftsicherheit

Luftsicherheit

Das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen des Landes Brandenburg hat sich in einem Schreiben an alle Landeplätze und Segelfluggelände, Luftfahrtunternehmen und Luftfahrtschulen und an die DaeC Landesverbände Berlin und Brandenburg gewandt.
Auf Grund der jüngsten Zwischenfälle am Flugplatz Babenhausen/Hessen (Entwendung eines Motorseglers unter Einsatz einer Schusswaffe) und Frankfurt/Main (Drohung eines gezielten Absturzes auf Geschäftsgebäude) empfiehlt die Luftfahrtbehörde des Landes Brandenburg dringend, der Luftsicherheit erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen und Auffälligkeiten sofort an die Behörde oder den Dienststellen der Polizei zu melden. Dies gilt auch für verdächtige Personen an Flugplätzen. Im Besonderen empfiehlt das Landesamt, bei der Vercharterung/Vermietung von Flugzeugen und Luftsportgeräten aller Art sowie bei allen Flügen mit Fluggästen darauf zu bestehen, dass sich die Charterer, Mieter und Fluggäste ausweisen und alle mitgeführten Gegenstände offenbaren. Bei jedweden Verdachtsmomenten sollte von der Vercharterung/Vermietung Abstand genommen bzw. auf die Mitnahme des Gastes/der Gäste verzichtet werden. Die Vorlage aller mitgeführten Gegenstände sollte darüber hinaus zum obligatorischen Bestandteil aller Charter-, Miet- und Beförderungsverträge gemacht werden. Des weiteren empfiehlt das Landesamt auf die Sicherheit aller nicht in Hallen und Hangars untergebrachten Flugzeuge und Luftsportgeräte zu achten.