Gemeinsame Presseerklärung der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen und des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Dahme-Spreewald zur befristeten Verkehrsbeschilderung innerhalb der Kondor Wessels-Siedlung
Gemeinsame Presseerklärung der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen und des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Dahme-Spreewald zur befristeten Verkehrsbeschilderung innerhalb der Kondor Wessels-Siedlung
In der Wohnsiedlung „Kondor Wessels (Bergstraße, Am Pennigsberg, Birkenweg, Ulmenweg)“ ist es in der Vergangenheit zu vielfältigen Auseinandersetzungen und gegensätzlichen Initiativen infolge des hohen Durchgangsverkehrs gekommen. Bedingt durch das Abhängen der Hoherlehmer Straße von der Autobahnanschlussstelle – entgegen der Forderungen der Stadt und des Landkreises – und der verzögerten Fertigstellung des 1. Bauabschnittes der Ortsumgehung B 179 bis zur Chausseestraße, benutzen viele Kraftfahrer, insbesondere bei Stauanzeichen auf der B 179, die Siedlung als Umgehungsstraße in die Stadt.
Die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen als Baulastträger und das Straßenverkehrsamt des Landkreises haben im Interesse der Anlieger versucht durch Baumaßnahmen, wie z. B. Straßenschwellen im Birkenweg und entsprechende Verkehrsbeschilderung, wie Einbahnstraßenregelung im Birkenweg zwischen Bergstraße und Ulmenweg, den verkehrsberuhigten Bereich befristet bis zur Fertigstellung der Verbindungsstraße B 179 – Chausseestraße durchzusetzen.
Diese Regelung wurde durch Anwohner im Umfeld angefochten, da die Maßnahmen zu Lasten der Anwohner in der Bergstraße, Am Pennigsberg, Eichenweg und Am Anger gehen.
Deshalb wurde in Auswertung der Hinweise und in übereinstimmung mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und deren Verwaltungsvorschriften ebenfalls bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung der o. g. Verbindungsstraße folgendes angeordnet.
1. Ein Teil der Straßenschwellen im Birkenweg wird zurückgebaut.
2. Die Einbahnstraßenregelung im Birkenweg zwischen Bergstraße und Ulmenweg wird aufgehoben.
3. Die Bergstraße, Am Anger, Eichenweg, Birkenweg und Ulmenweg werden für den Kraftfahrzeugverkehr, außer Anlieger, gesperrt.
Nach Fertigstellung der o. g. Verbindungsstraße wird geprüft, welche verkehrsberuhigten Maßnahmen ggf. dann noch erforderlich sind bzw. zurückgebaut werden können.