Förderung von Mietwohnungsbaumaßnahmen
Die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus als eigenständiges Förderprogramm wurde zum 31.12.2001 eingestellt.
Nunmehr besteht die Möglichkeit, Mietwohnungsbaumaßnahmen nach dem Wohnraumförderungsgesetz auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ModInstR) vom 29. August 2002 zu fördern.
Der Neubau von Wohnungen entsprechend Wohnraumförderungsgesetz kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nach der ModInstR gefördert werden. Eine Förderung der Neuschaffung von Wohnraum kommt jedoch nur in Frage, wenn die Maßnahmen zur Umsetzung abgestimmter Konzepte zum Stadtumbau erforderlich sind und mit dem Wohnungsangebot spezifische Bedarfe befriedigt werden können. Dies gilt auch, wenn die Maßnahmen aufgrund von abgestimmten wohnungspolitischen/wohnungswirtschaftlichen Konzepten oder anderen kommunalen Planungen, die den genannten Konzepten inhaltlich entsprechen, erforderlich sind.
Nähere Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Kommunen sowie der Landkreis Dahme-Spreewald, Verwaltungsstelle Königs Wusterhausen, Amt für Kreisentwicklung und Denkmalschutz – Wohnungsbauförderung - Brückenstr. 41 (Telefon 03375/262405) und können auch über das Internet unter http://www.dahme-spreewald.de sowie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter http://www.ilb.de abgerufen werden.