Förderprogramm verlängert
Trotz angespannter Haushaltslage hat das Bauministerium das Förderprogramm „Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren“ im Rahmen des Stadtumbaus zunächst bis zum Jahresende geöffnet. Mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln können rund 500 innerstädtische Eigenheime und Eigentumswohnungen mit Zuschüssen aus Bundes- und Landesmitteln gefördert werden.
Förderfähig sind Investitionen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Neubau selbstgenutzten Wohneigentums. Die Wohnung muss nach dem 31.12.2002 erworben oder hergestellt worden sein. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch im Jahr 2002 erworbene Wohnungen förderfähig. Zur Unterstützung des Stadtumbaus werden auch Investitionen für die Modernisierung und Instandsetzung sowie für den Neubau von Wohnungen in innerstädtischen Altbauquartieren gefördert, soweit die Wohnung nach Abschluss der Baumaßnahmen durch den Eigentümer selbst genutzt wird.
Die Zuschüsse können alle eigenheimzulageberechtigten Haushalte bekommen, die Wohneigentum im Zusammenhang mit Stadtumbau- und sonstigen städtebaulichen Maßnahmen schaffen.
Die Fördermittelanträge werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet. Antragsteller und Interessenten sollten sich daher schnell an die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB), Steinstr. 104-106, 14480 Potsdam, wenden. Auskünfte werden auch unter der
ILB-Servicenummer 0331-6601130 erteilt und können über das Internet unter http://www.ilb.de abgerufen werden.