Erweiterung des Online-Angebots bei der Zulassungsbehörde des LDS
Ab dem 01.12.2017 ist die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs auf denselben Halter online möglich.
Hierfür wurde im Land Brandenburg ein zentrales Internetportal geschaffen, an dessen Entwicklung der Landkreis Dahme-Spreewald federführend beteiligt war. Das Portal ist über einen Link auf der Internetseite des LDS unter dem Menüpunkt Straßenverkehrsamt „i-Kfz“ erreichbar.
Voraussetzungen zur Nutzung dieses online Angebots sind ein Personalausweis mit der sogenannten eID Funktion und ein dafür notwendiges Lesegerät für den heimischen Computer oder eine App für das Smartphone. Zudem muss das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 im LDS zugelassen und danach abgemeldet worden sein. Die online Wiederzulassung funktioniert nur für Fahrzeuge, die vor der Abmeldung bereits ein LDS-, KW-, LN- oder LC-Kennzeichen besaßen.
Weiterhin werden folgende Dinge benötigt, um die Wiederanmeldung des Fahrzeuges erfolgreich vornehmen zu können:
• reserviertes Kennzeichen,
• ein Konto, von dem die Gebühren und die Steuern abgebucht werden können
• und eine eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die für die Wiederzulassung notwendigen Daten sind in eine Antragsmaske einzutragen. Nachdem die Zahlung der Gebühren (online über das giropay Verfahren) und der Zulassungsantrag bestätigt und an die Zulassungsbehörde übermittelt wurden, prüft und bearbeitet diese den Antrag. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Antragssteller die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten mit einer entsprechenden Anleitung zur Verwendung per Post zugesandt. Die Plaketten sind dann selbstständig auf dem Kennzeichen zu verkleben und ab dem Zeitpunkt, der in einem Begleitschreiben benannt wird, kann das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Dieser Service steht zunächst nur natürlichen Personen (keine Firmen) zur Verfügung.
Bereits seit dem 01.01.2015 können Kraftfahrzeuge, die nach diesem Datum zugelassen wurden, online abgemeldet werden. Dies ist auch über das neue zentrale Portal unter demselben Link auf der Internetseite des LDS möglich.
Darüber hinaus bietet der Landkreis seit Jahren bereits die Kennzeichenreservierung und die Bankbriefauskunft online an.
Die online Angebote werden als zusätzlicher Service angeboten. Die Mitarbeiter/innen der Zulassungsbehörden in Königs Wusterhausen und Lübben stehen weiterhin für alle Kfz-Zulassungsfragen zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung.